Bayern (11.08.2018) In der aktuellen Diskussion um Kindergeldzahlungen ins EU-Ausland muss etwas Sachlichkeit, dchreibt Marco Altiner in seiner jüngsten Pressemitteilung. Wer erhält eigentlich Kindergeld? Um als EU-Ausländer Kindergeld zu erhalten, müssen er unbeschränkt steuerpflichtig sein. Das heißt, das Amt prüft, ob und inwieweit Steuern bezahlt werden und der Anspruchsteller muss einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen.
Flüchtlinge oder Asylbewerber erhalten kein Kindergeld bis sie einen endgültigen Bleibestatus haben. Das Kindergeld wird auch gezahlt, wenn der Berechtigte (teilweise) im EU-Ausland wohnt. Dies ist Bestandteil der Niederlassungsfreiheit innerhalb Europas. Insgesamt werden pro Jahr 343 Millionen Euro an Konten ins Ausland überwiesen. Unter den Empfängern sind auch Deutsche, die einen Wohnsitz im Ausland haben.
Insgesamt zahlt der Staat pro Jahr ca. 35 Mrd. Euro Kindergeld. Deutsche, die im EU-Ausland steuerpflichtig sind, haben ebenfalls Anspruch auf die Leistungen des jeweiligen Landes. Das hat zur Folge, dass auch nach Deutschland Millionen Euro Sozialleistungen zum Beispiel aus Frankreich oder Skandinavien fließen. Auch aus Polen erhalten Deutsche Kindergeld.
Betrachtet man dies in Summe, halten sich der Abfluß und der Zufluß von Geld in etwa die Waage. Insgesamt besteht Europa aus unterschiedlichen Sozialsystemen, die sich schrittweise angleichen. Noch besteht aber ein Defizit insbesonders zu Rumänien und Bulgarien und dort wiederum nutzen Sinti und Roma die höheren Sozialleistungen in Deutschland.
Wie kann eine dauerhafte Lösung also aussehen? Sinnvoll könnte eine gesamteuropäische Lösung sein, wo jeder Bürger der Union gleich viel Kindergeld erhält. Derzeit beträgt das Kindergeld in Deutschland 194 Euro, in Polen 115 Euro. Es ist zu erwarten, dass sich die Löhne und Gehälter immer mehr angleichen. Dann hätte ein einheitliches System enorme Verwaltungsvorteile und würde Transfers unattraktiv machen.
Gez: Marco Altinger, FDP Landtagskandidat, 84030 Landshut