Bezirksrat Anton Maller: "Grundrechte sind Schutzrechte gegen den Staat und kein Gnadenrecht der Mächtigen." - Foto: W. Götz
Bayern – pm (19.11.2020) In einem in der Geschichte der Bundesrepublik einmaligen Parforce-Ritt wurde das sogenannte „Dritte Bevölkerungsschutzgesetz“ durch die Institutionen gepeitscht.
Den endgültigen Gesetzestext erhielten die Parlamentarier erst ganz kurz vor der Abstimmung, ein ernsthaftes Befassen war nach menschlichem Ermessen nicht möglich, schreibt die Bayernpartei in ihrer heutigen Pressemitteilung und weiter: Für die Debatte war dann im Bundestag eine Stunde vorgesehen, am Nachmittag stimmte der Bundesrat zu und am selben Tag unterzeichnete es Bundespräsident Steinmeier.
Das ganze, wohlgemerkt ein Gesetz, räumt dem Bundesgesundheitsminister Vollmachten ein, die in der Geschichte der Republik einmalig sind. Er kann mittels einfacher ministerieller Anordnungen beispielsweise Reiseverbote, Grenzschließungen oder Ausgangssperren verhängen. Also Maßnahmen, die massive Grundrechtseingriffe darstellen. Und das Ganze ist wohlgemerkt bewusst unscharf gehalten, denn so betonte ein Unions-Redner in der Debatte, man müsse flexibel sein. Und obendrein können die Anordnungen getroffen werden, ohne den Bundestag oder die Länderparlamente noch in irgendeiner Form konsultieren zu müssen. Was neben der Gewaltenteilung auch die föderale Ordnung massiv beschädigt. Gerade bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie haben sich zentralstaatliche Lösungen – wie etwa in Frankreich – als wenig effektiv erwiesen.
Die Bayerpartei stimmt hier jedenfalls dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, zu, der von einem „Persilschein für die Exekutive“ spricht. Viel spricht dafür, dass das Gesetz einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhält, so der Bezirksvorsitzende der Bayernpartei und Bezirksrat Niederbayern Anton Maller.
Der Kommentar des Bayerpartei-Bezirksrats Maller war deswegen auch eindeutig: „Man sollte hier nicht der Schwarz-Weiß-Argumentation der Regierungsvertreter folgen, die damit jede Kritik abbügeln wollen. Man kann nämlich durchaus, wie ich, von der Gefährlichkeit des Corona-Virus überzeugt sein, Maßnahmen gutheißen und gleichzeitig darüber sehr besorgt sein, dass hier Grund- und Freiheitsrechte über Gebühr und dauerhaft eingeschränkt werden.
Warum bayerische CSU Abgeordnete, wie Straubinger oder Pronold dafür stimmen kann Anton Maller nicht nachvollziehen – die Eigenkastration des Bundestages in diesem Gesetz sei nicht mehr nachvollziehbar.
Die Argumentationslinie der Regierungsvertreter, man werde als Regierung die Vollmachten schon nicht missbrauchen, ist doch eine reine Augenwischerei. Grundrechte sind Schutzrechte gegen den Staat und kein Gnadenrecht der Mächtigen. Wenn Grundrechte eingeschränkt werden, dann muss es hohe Hürden geben, so Maller.
Die gestrige Abstimmung war jedenfalls eine schwarze Stunde für das Parlament. Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass ein Abgeordneter mit einem Funken Stolz im Leib einer solchen Selbstaufgabe zustimmt. Auch diese Hast erschließt sich mir nicht. Wir leben jetzt mit der Pandemie etwa acht Monate, übereinstimmend war zu hören, dass es wohl in der kalten Jahreszeit wieder schlimmer werden wird. Das Ganze jetzt so durchzupeitschen lässt nur zwei mögliche Schlussfolgerungen zu: Entweder hat man in Berlin die Sache einfach verschlafen oder man will im „Pulverdampf von Corona“ Dinge durchdrücken, die nicht ganz koscher sind.