„Wir wollen mehr Lohn für die Hebammen“, so der Landshuter Stimmkreisabgeordnete im Bayerischen Landtag, Helmut Radlmeier. Ein großes Problem seien die zuletzt gestiegenen Berufshaftpflichtprämien in der Geburtshilfe. Es sei wichtig, dass das Einkommen der Hebammen, insbesondere der Freiberuflich, schnell verbessert wird“, so der Abgeordnete.
Die Aufnahme der Hebammenhilfe in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene sei begrüßenswertes und deutliches Signal. Radlmeier: „Die Arbeit der Hebammen ist gesellschaftlich unverzichtbar, muss sich aber heute wie in Zukunft auch lohnen.“
Mit einem Dringlichkeitsantrag „Hebammenhilfe - eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe flächendeckend sichern“ weist der MdL zusammen mit seinen Kollegen von der CSU-Fraktion im Rahmen der Plenarsitzung am heutigen Mittwoch erneut auf die wichtige gesellschaftliche Aufgabe der Hebammen hin und stellt klar, dass diese eine angemessene Vergütung benötigen.
„Hinzu kommt, dass für junge Frauen und Männer, die sich für Familiengründung und Elternschaft entscheiden, die Wahlfreiheit des Geburtsortes erhalten bleiben soll." Deshalb sei eine verlässliche und flächendeckende Versorgung der Frauen beziehungsweise der Familien mit Hebammenhilfe in ganz Bayern auch in Zukunft wichtig.
Mit dem Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich weiterhin für die Hebammen einzusetzen. Das Berufsbild der Hebammen habe sich verändert, sie unterstützten Familien auch in der Zeit vor und nach der Geburt und übernähmen somit vermehrt Aufgaben, die früher im Familienverbund geleistet worden seien, so Radlmeier. „Hebammen sind auch wertvolle ‚Frühwarnsysteme‘ und stehen gegebenenfalls am Anfang einer Präventionskette im Interesse der Neugeborenen.“ Seit 2010 hätten sich laut Deutschem Hebammenverband rund 20 Prozent der Hebammen in Deutschland aus der Geburtshilfe zurückgezogen. Von den etwa 20.000 Hebammen in Deutschland würden demnach noch etwa 3.000 klassische Geburtshilfe anbieten.
Als Basis für eine flächendeckende Versorgung der Frauen und Familien mit Hebammenhilfe in Bayern sei es neben den bisherigen Errungenschaften auf diesem Gebiet notwendig - auch vor dem Hintergrund der weiter steigenden Berufshaftpflichtprämien in der Geburtshilfe -, das Einkommen der Hebammen und insbesondere der freiberuflichen Hebammen in der gesetzlichen Krankenversicherung zielgerichtet zu verbessern.
Durch die zum 1. Mai 2012 erfolgten landesrechtlichen Reformen der Hebammengebührenordnung sei bereits sichergestellt, dass alle künftigen Verbesserungen in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch den bayerischen Hebammen auch im kleinen Bereich der privaten Abrechnung zu Gute kämen, so Radlmeier.