Dr. Uwe Schubart hat seine Arbeit als Versorgungsarzt der Region Landshut aufgenommen.
Landshut - pm (03.04.2020) Der Allgemeinmediziner Dr. Uwe Schubart aus Vilsheim wurde Anfang der Woche im Zuge der Corona-Pandemie zum Versorgungsarzt für Stadt und Landkreis Landshut berufen. Was seine Aufgaben sind, erklärt er im Folgenden:
Herr Dr. Schubart, Sie sind für die Dauer des Katastrophenfalls zum Versorgungsarzt für Stadt und Landkreis Landshut berufen worden. Was sind Ihre Aufgaben?
Dr. Uwe Schubart: Meine wichtigste Aufgabe ist es, in der Region die ambulante Versorgung der Bevölkerung zu koordinieren. Dabei bin ich auf die Hilfe aller niedergelassenen Hausarzt- und Facharztpraxen angewiesen.
Sollten einzelne Praxen vorübergehend ausfallen - sei es krankheitsbedingt, sei es aufgrund einer Quarantänebestimmung des Gesundheitsamts oder aus anderen Gründen -, würden die nun bestellten vier Grundversorgungspraxen im jeweils definierten Gebiet die Vertretung für die betroffene Praxis übernehmen, damit die medizinische Versorgung der Patienten gewährleistet bleibt. Außerdem soll ich die Führungsgruppe des Katastrophenschutzes in medizinischen Fragen, bei der Materialbeschaffung und bei der Testung von möglicherweise mit dem Coronavirus infizierten Personen unterstützen. Weiterhin ist in dieser Krisensituation auch die zahnärztliche Grundversorgung erforderlich: Bei Bedarf soll auch hier durch den Versorgungsarzt Unterstützung angeboten werden.
Ändert sich durch Ihre Berufung etwas für die Patienten der niedergelassenen Hausärzte in der Region?
Nein. Die Aufgabe aller niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist die medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung und damit die Entlastung der Krankenhäuser. Erste Anlaufstation bleibt damit für alle Patienten der eigene Hausarzt, der dann gegebenenfalls an einen Facharzt oder die Kliniken überweisen würde.
Demnächst soll im ehemaligen „Rosenhof“ in Ergolding eine Schwerpunktpraxis für Patienten aus Stadt und Landkreis Landshut eingerichtet werden. Wer wird diese Praxis ärztlich betreuen und für welche Patienten ist die Einrichtung gedacht?
Betrieben wird die Praxis von den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in der Region, wobei ich die Koordination übernehme. Die Praxis steht allen Patienten offen, bei denen eine Ansteckung nachgewiesen oder ein begründeter Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Das ist dann der Fall, wenn einerseits leichte bis mittelschwere Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen und andererseits Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person bestand. Über die Zuweisung an die Schwerpunktpraxis entscheiden die jeweiligen Haus- oder Fachärzte.