Stadt und Landkreis Landshut – pm (24.02.2022) Ab morgen gelten gelockerte Testregeln für Begleitpersonen während einer Geburt in den Geburtskliniken der Krankenhäuser Landshut-Achdorf und Vilsbiburg sowie in der Geburtsklinik des Klinikums Landshut. So erhalten nun auch ungeimpfte bzw. nicht genesene Väter die Möglichkeit, ihre Partnerin bei der Geburt zu begleiten.
Als Voraussetzung ist lediglich ein negativer PCR-Test vorzulegen, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alternativ kann ein kostenpflichtiger PCR-Test im Krankenhaus gemacht werden. Bei geimpften und genesenen Vätern ist weiterhin ein aktueller negativer Antigen-Schnelltest von einer offiziellen Teststelle ausreichend.
Unabhängig vom Impfstatus dürfen nur Personen die Geburt begleiten, die nicht an Erkältungssymptomen (z.B. Fieber, Husten, Schnupfen) leiden und die in den letzten 14 Tagen keinen ungeschützten Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall hatten. Darüber hinaus muss während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus eine FFP2-Maske getragen werden.
Sobald sich Mutter und Kind auf der Station befinden, gilt weiterhin – wie auch auf den übrigen Stationen im Klinikum Landshut, im Krankenhaus Landshut-Achdorf und im Krankenhaus Vilsbiburg – die 2Gplus-Regel für Besucher. Das heißt: Nur geimpfte oder genesene Personen mit entsprechendem Nachweis UND einem aktuellen negativen Corona-Test (PCR-Test <48h oder PoC-Antigentest <24h; im Klinikum ist auch ein Selbsttest unter Aufsicht möglich) erhalten Zutritt. Erlaubt ist ein Besuch pro Tag für maximal eine Stunde. Kinder dürfen nicht zum Besuch auf die Geburtenstationen mitgenommen werden.
Die ausführlichen Regelungen sind auch auf den Internetpräsenzen der Krankenhäuser hinterlegt: www.lakumed.de und www.klinikum-landshut.de.