Stadt und Landkreis Landshut - pm (01.04.2022) Auch wenn ab Sonntag weite Teile der bisherigen Corona-Maßnahmen entfallen werden – das Infektionsgeschehen in der Region Landshut ist auf unverändert hohem Niveau. Aus den Krankenhäusern wird ebenfalls von einer angespannten Lage berichtet: Wegen einer steigenden Zahl an Corona-Patienten, aber auch aufgrund eines großen Personalausfalls, bedingt durch Krankheit und Quarantäne.
Erneut hat die Corona-Arbeitsgruppe am Staatlichen Gesundheitsamt Landshut eine vierstellige Zahl an Neuinfektionen in den letzten Tagen erfasst.
Insgesamt 2 064 positive Befunde mit dem Corona-Virus wurden seit Dienstag verarbeitet und angelegt, sodass seit Pandemiebeginn mittlerweile 75 247 Corona-Fälle registriert wurden. In Bezug auf die 7-Tages-Inzidenzen spiegelt sich dies in einem Rückgang im Landkreis Landshut (2216,6) wie auch der Stadt Landshut (1969,5) wieder.
Da seit der letzten Meldung am Dienstag 2 170 Personen die häusliche Quarantäne verlassen konnten (insgesamt 68 662), befinden sich aktuell 6 133 Betroffene in Isolation, weil sie aktiv mit dem Corona-Virus infiziert sind: Ein Minus von 108 im Vergleich zur letzten Meldung. Es wurden zwei weitere Todesfälle gemeldet: Die Betroffenen waren 80 und 87 Jahre alt und sind mit Corona verstorben. Bislang sind in der Region 452 Personen im Zusammenhang mit SARS-Cov2 verstorben.
Nach wie vor stark unter der Corona-Pandemie leiden die regionalen Krankenhäuser in der Region – denn das hohe Infektionsgeschehen sorgt auch für größere Personalausfälle in den eigenen Reihen. Dabei ist die Anzahl der Patienten mit nachgewiesener Corona-Infektion in den regionalen Akutkliniken (LAKUMED-Kliniken bzw. Klinikum Landshut) wieder etwas angestiegen: Aktuell müssen zehn Patienten mit Covid-19 intensivmedizinisch behandelt werden (unverändert). Auf den Normalstationen befinden sich aktuell 54 Personen in Isolation (+ 4). Ein großer Teil der Patienten ist aber aus anderen Gründen in stationärer Behandlung, die Corona-Infektion ist als „Zufalls-“ oder Nebenbefund zu werten. (Stand: 01. April 2022)