Technische Weiterentwicklungen in der Abwasserentsorgung sowie Veränderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung haben den Anlass gegeben, die Landshuter Entwässerungssatzung umfassend zu über- arbeiten und neu zu erlassen. Dabei ergab sich eine geringfügige Senkung der beste- henden Abwassergebühren. Die Basis hier- für bildete das Muster für eine gemeindliche Entwässerungssatzung (EWS).
Eine Rechtspflicht zur Übernahme der neuen Mustersatzung in das jeweilige Ortsrecht besteht grundsätzlich nicht, teilen die Stadtwerke Landshut mit. Allerdings sind einige Anpassungen auf Änderungen der hierfür maßgeblichen Rechtsgrundlagen, insbesondere der Gemeindeordnung (GO), des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) zurückzuführen. Um das geltende Ortsrecht in Einklang mit höherrangigem Recht zu bringen, wurden deshalb die vorgeschlagenen Regelungen in das geltende Satzungsrecht übernommen.
Die überarbeitete Landshuter Entwässerungsatzung durchlief insgesamt drei vorberatende Gremien (Ortsrechts- und Hauptausschuss sowie Werksenat) und wurde nach einvernehmlicher Empfehlung von den Stadträten einstimmig im Plenum beschlossen.
Im gleichen Zug wurde auch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) auf der Basis der gemeindlichen Mustersatzung nach Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 20.05.2008 überarbeitet und neu erlassen. Die Vorauskalkulation der erwarteten Aufwendungen und Erträge führt zur Senkung der Einleitungsgebühren für Schmutzwasser von 1,84 Euro je Kubikmeter auf 1,81 Euro je Kubikmeter und für das Niederschlagswasser von 0,65 Euro je Quadratmeter auf 0,63 Euro je Quadratmeter.
Die neue Entwässerungssatzung sowie die Beitrags- und Gebührensatzung sind auf der Homepage der Stadtwerke Landshut (http://www.stadtwerke-landshut.de/produkte-leistungen/abwasser.html) bereits veröffentlicht.
Im Bild oben: Im Klärwerk werden die täglich anfallenden Abwässer gereinigt. Die Stadtwerke senken ab 2013 die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren.