„Es besteht kein Anlass, das dienstliche Verhalten des Herrn Landrat Eppeneder zu beanstanden... Ihre Dienstaufsichtsbe- schwerde wird als unbegründet zurückgewiesen": Dies sind zwei Schlüsselsätze in einem Schreiben von Regierungspräsident Heinz Grunwald, mit dem er die Dienstaufsichtsbeschwerde der Kreistagsfraktion der Freien Wähler (FW) gegen Landrat Josef Eppeneder klipp und klar zurückweist. Der Regierungspräsident weist dabei auch kurz darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Landshut es in derselben Angelegenheit abgelehnt hatte, über- haupt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
In dem zweieinhalbseitigen Schreiben, das an den Fraktionsvorsitzenden der FW, Kreisrat Hans Weinzierl, adressiert ist und auch Landrat Josef Eppeneder und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in Kopie zugesandt worden ist, rekapituliert Regierungspräsident Grunwald kurz, was dem Landrat von den FW vorgeworfen worden ist: Er habe bei der Anbahnung der Beherbergungsverträge zur Unterbringung von Asylbewerbern durch den Landkreis Landshut unzulässig dienstliches und privates Handeln verknüpft.
Zur Untermauerung ihres Vorbringens hätten die FW auf einschlägige Presseberichte verwiesen. „Diese waren jedoch nicht geeignet, ihre Vermutungen zu erhärten", stellt Regierungspräsident Grunwald ebenso lapidar wie klar fest: Die Überprüfung der Vorwürfe durch die Regierung von Niederbayern zu anderen Feststellungen geführt, legt Grundwald dann ausführlich und im Einzelnen dar.
Die Tatsache, dass zwei vermietete Anwesen und Wörth und Vilsbiburg im Eigentum von Kindern des Landrats sind, rechtfertigt für sich „jedoch nicht den Vorwurf der unzulässigen Verquickung von Dienstlichem und Privatem". Ebenso wenig sei der Vorwurf haltbar, dass der Landrat einem – wie der Landrat selbst erklärt hat – „guten Bekannten" von ihm einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft habe.
Dieser Bekannte hat mit dem Landkreis Landshut einen Vertrag zur Unterbringung von Asylbewerbern in Neufahrn abgeschlossen. „Ihre Schlussfolgerung, dass daraus ohne weitere Anhaltspunkte eine Vorteilsverschaffung zugunsten eines bekannten belegt werden, trifft jedoch nicht zu", schreibt Regierungspräsident Grunwald in dem Brief an FW-Fraktionsvorsitzenden Weinzierl.
Auch der Vorwurfe, Landrat Eppeneder habe seinen Kindern und dem Bekannten „einen Informationsvorsprung verschafft und dadurch seine Pflicht zur uneigennützigen Amtsausübung verletzt, ist unbegründet", stellt Grunwald fest und spricht dabei einen ganz zentralen Punkt an: Der Vorwurfe gehe ins Leere, „da die Unterbringungsproblematik im Landkreis Landshut umfassend und wiederholt in den Medien aufbereitet und publiziert wurde". Auch ein Abgleich der zeitlichen Daten der Verträge habe die These der Beschwerdeführer „ebenfalls nicht verifizieren" können.
Was die Ausgestaltung der Beherbergungsverträge angeht, stellt der Regierungspräsident fest, dass Regierungsrat Stefan Possart, der verantwortliche Abteilungsleiter am Landratsamt Landshut die „inhaltliche Ausgestaltung der Verträge" ... „eigenverantwortlich" umgesetzt habe und dabei, wie er bekräftigt habe, „von keiner Seite irgendein Druck auf ihn ausgeübt" worden sei.
Diese Aussage gehe konform mit der tatsächlichen inhaltlichen Ausgestaltung der Beherbergungsverträge. Die Verträge seien „insgesamt zu großzügig ausgestaltet worden", dies habe er auch in einer Kreistagssitzung Anfang Juli bereits kritisiert, konstatiert der Regierungspräsident. Aber die Gegenüberstellung der 13 Verträge habe insbesondere auch ergeben, dass die Verträge der Kinder des Landrats und seines Bekannten im Vergleich mit anderen Verträgen „keine Besserstellung aufweisen".
Auch die immer wieder vorgetragenen Behauptungen, dass die Anmietung von Privaträumen in Vilsbiburg zur Unterbringung von Asylbewerbern eine „Verschwendung öffentlicher Mittel" sei, da „ein ebenso geeignetes landkreiseigenes Objekt, das Verwaltungsgebäude des ehemaligen Landratsamtes Vilsbiburg, zum maßgeblichen Zeitpunkt zur Verfügung gestanden habe", werden in dem Schreiben des Regierungspräsidenten ebenso ausführlich wie klar und begründet zurückgewiesen: Zwar sei es grundsätzlich richtig, dass ein öffentliches, landkreiseigenes Gebäude einem privaten Objekt grundsätzlich vorzuziehen gewesen wäre.
Aber es habe „nachvollziehbare objektive Auswahlkriterien" für die vom Landkreis gewählte Lösung gegeben, schreibt Grunwald und legt dann die Gründe vor, die von Seiten der Landkreisverwaltung ebenso wie von Landrat Eppeneder wiederholt nachgewiesen worden sind: Das Ämtergebäude ist an mehrere Einrichtungen vermietet (Job-Center, Agentur für Arbeit, Maschinenring und weitere langfristige Mieter). Dort sind unter anderem 35 Krankenpflege-Schülerinnen untergebracht. Darüber hinaus ist hier die Elternschule des Landshuter Kommunalunternehmens für medizinische Versorgung (LaKUMed) angesiedelt, die weiteren Raumbedarf angemeldet hatte. Alle Mietverträge sind mit einer Kündigungsfrist von mehreren Monaten abgeschlossen worden. (Privatobjekte, die im Eigentum verschiedener Leute sind, sind dagegen kurzfristig verfügbar gewesen, als die Asylbewerber ankamen.)
Der Regierungspräsident kommt vor diesem Hintergrund auch in der Frage der Beherbergung von Asylbewerbern in der Stadt Vilsbiburg zu dem Ergebnis: „Die Vorgehensweise kann deshalb auch insoweit nicht beanstandet werden."