Geisenhausen. Eine per Handzettel für Freitag, dem 13. Dezember, in Geisenhausen angekündigte Sammlung diverser Gegenstände ist nicht ordnungsgemäß nach dem Kreislaufwirtschafts-Gesetz angezeigt worden und damit auch nicht zulässig: Darauf weist das Landratsamt Landshut in einer Mitteilung hin.
Eine ungarische Familie hat diese Sammelaktion mit Wurfzettel angekündigt, auf denen durch ein Logo ein „Guter Zweck" suggeriert werden soll. Wie das Sachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamts Landshut dazu feststellt, ist für diese Aktion weder die Zuverlässigkeit der Sammler noch die Gemeinnützigkeit der Aktion nachgewiesen. Genauso wenig ist garantiert, dass die eingesammelten Gegenstände ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden.
Das Landratsamt appelliert daher an die Bürger, am Freitag keine Gegenstände für die Sammelaktion bereit zu stellen. Fragen zu dem Thema beantwortet im Übrigen Josef Bauer vom Sachgebiet Abfallwirtschaft unter Telefon 0871/4083118.