Die TfA GmbH Textil für Afrika, Achering machte durch Wurfzettel im Stadtgebiet Landshut auf eine gewerbliche Sammlung unter anderem von Altkleidern und Schuhen am 13. Oktober aufmerksam. Die Sammlung der TfA GmbH ist nicht zulässig und wurde von der Stadt untersagt.
Da die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige laut Mitteilung der Stadt nicht vorliegt, konnte nicht überprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine zulässige Sammlung erfüllt sind, insbesondere, ob die Verwertung ordnungsgemäß und schadlos erfolgt.
Die Sammlung der TfA GmbH darf deshalb nicht durchgeführt werden. Die Bürger werden gebeten, dafür nichts auf die Straße zu stellen.