Foto: 1:0 für die Stadt Landshut im Fall Stefanje Weinmayr-Karl.
Landshut (17.07.2018) Das Arbeitsgericht Landshut hat heute, Dienstag, die Klage von Stefanje Weinmayr-Karl M.A. (49) gegen ihren Arbeitgeber, die Stadt Landshut abgewiesen. Die Leiterin des Skulpturenmuseums Fritz Koenig wollte erreichen, dass sie wieder gemäß der Arbeitsplatzbeschreibung aus dem Jahre 2010, als noch Hans Rampf Rathauschef war, beschäftigt wird. Sie wurde zum August 2017 Dr. Franz Niehoff als Leiter aller städtischen Museen unterstellt.
Weinmayr wollte zudem "mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld" weil sie sich durch Dr. Niehoff und auch durch den Leiter des Hauptamts, Andreas Bohmeyer, gemobbt fühlte. Die Stadt hat ihrerseits auch ein Mediationsverfahren abgelehnt.
Weinmayrs Anwalt kündigte nach der Urteilsverkündung sogleich Berufung beim Landesarbeitsgericht Nürnberg an. Am Sonntag (14.07.) war Stefanie Weinmayr-Karl M.A. um 15.30 Uhr beim LANDSHUTfest der städtischen Museen bzw, des Freundeskreises mit einer Hofgartenführung im Fest-Programm angekündigt. Sie ist jedoch angeblich für sechs Wochen krank gemeldet.