An vielen Stellen der Innenstadt weisen Schilder auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung hin. - Foto: W. Götz
Landshut - pm (17.11.2020) Mit Beschluss vom 9. November 2020 hat das Verwaltungsgericht Regensburg die für das gesamte historische Zentrum der Stadt Landshut seit 24. Oktober in der Zeit von 6 bis 21 Uhr geltende Maskenpflicht als unverhältnismäßig eingestuft. Die zur Eindämmung des Coronavirus erlassene Allgemeinverfügung wurde damit in diesem Punkt für den Antragsteller - Alexander Münch (42, wohnhaft im Nahensteig - Anm.d. Red.) - außer Kraft gesetzt, gilt aber für alle anderen Bürger fort.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts hat die Stadt Landshut heute, Dienstag (17.11.) Beschwerde eingelegt. „Die Maskenpflicht im Stadtzentrum soll dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko zu verringern“, sagt Oberbürgermeister Alexander Putz. „Wir halten diese Maßnahme – die übrigens fast alle Bürgerinnen und Bürger vorbildlich befolgen und für die wir auch von vielen Seiten Lob erhalten haben – angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen weiterhin für nötig und werden daher die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen.“ Damit wird sich nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Regelung befassen müssen.