Landshut - pm (05.03.2021) Der Wechsel in Prioritätsgruppe 2 steht bevor: Impfwillige, die wegen Vorerkrankungen hoch priorisiert sind, müssen beim Impftermin entsprechende Bescheinigung ihres Arztes vorlegen Die Impfkampagne gegen das Coronavirus SARS-Cov-2 hat in der Stadt Landshut spürbar an Tempo gewonnen: Mit den am heutigen Freitag laufenden Impfungen haben seit dem 27. Dezember 2020 rund 5.100 Bürger zumindest die erste Dosis erhalten.
Das sind rund 1.150 mehr als am vergangenen Freitag. 2.443 Personen wurden bereits zweimal geimpft und sollten vollständigen Impfschutz genießen.
Impfungen, die in den Krankenhäusern im Stadtgebiet vorgenommen wurden, sind bei diesen Zahlen allerdings noch gar nicht berücksichtigt. Dennoch steht die Stadt im bundesweiten Vergleich mit einer Impfquote von rund 7,0 Prozent (Erstimpfung) recht gut da: Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums hatten bis Freitagmittag rund 5,7 Prozent der Bundesbürger zumindest die erste Impfung erhalten.
Im Einklang mit der bundesweit gültigen Corona-Impfverordnung liegt das Hauptaugenmerk bei den Schutzimpfungen in der Stadt Landshut derzeit wegen der nach wie vor nur begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs weiter auf den Bürgerinnen und Bürgern, die der höchsten Prioritätsstufe 1 angehören. Dazu zählen insbesondere Über-80-Jährige, Bewohner und Personal von Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie Pflegekräfte und Ärzte, die in Krankenhäusern in direktem Kontakt mit Covid-19-Patienten stehen. Die Impfwilligen dieser Personengruppe werden voraussichtlich zeitnah durchgeimpft sein. Denn nachdem die Ständige Impfkommission (Stiko) das Vakzin des Herstellers AstraZeneca nun auch für Menschen über 65 Jahre empfohlen hat, steht bedeutend mehr Impfstoff als bisher für Senioren zur Verfügung.
In der Stadt Landshut können daher voraussichtlich noch in diesem Monat auch Angehörige der zweithöchsten Priorisierungsgruppe regulär geimpft werden. Dazu gehören insbesondere Seniorinnen und Senioren im Alter von 70 bis 79 Jahren, Bedienstete bestimmter Berufsgruppen – darunter Lehrkräfte an Grund-, Sonder- und Förderschulen sowie das Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen und der Kindertagespflege – und bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen. Außerdem fallen auch Patienten mit bestimmten, in der Corona-Impfverordnung aufgelisteten Vorerkrankungen in dieser Kategorie. Soweit die Priorisierung auf dem Bestehen einer solchen Vorerkrankung beruht, muss diese vor der Impfung nachgewiesen werden. Die Stadt Landshut bittet Betroffene daher, sich bereits jetzt mit ihrem Hausarzt in Verbindung zu setzen. Die Ärzte wurden in den vergangenen Tagen entsprechend informiert und werden die nötige Bescheinigung ausstellen. Diese kann dann unter der Nummer 0871/976 981 69 an das Impfzentrum gefaxt oder eingescannt und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Wichtig ist, dass Name und Kontaktdaten der Betroffenen für die Terminvereinbarung vermerkt sind.