Bayern - pm (22.04.2020) Nach dem rigorosen Shutdown vieler gesellschaftlicher Bereiche zum Schutz gegen das Virus Covid-19, wird das öffentliche Leben nach einem Rückgang der Neuinfektionen langsam wieder hochgefahren. Auch die bayerischen Schulen öffnen schrittweise, beginnend mit den Abschlussklassen. Dies geschieht unter strengen Auflagen und umfassenden Hygieneregeln.
Dennoch ist die Gefahr sich dort mit dem Virus anzustecken nicht gebannt. Auch Lehrkräfte leisten ihren Dienst an öffentlichen Einrichtungen und sind in Kontakt mit einer Vielzahl an Personen.
Das stellt besonders diejenigen, die der sogenannten Risikogruppe angehören, vor grundsätzliche Probleme. Hierzu gehören nach derzeitiger Einschätzung alle Personen, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben, Schwangere sowie Personen mit relevanten Vorerkrankungen – also ein nicht zu vernachlässigender Teil der Lehrerschaft. Der Schutz dieser Gruppen hat immer noch oberste Priorität. Präsenzunterricht ist für Betroffene also ausgeschlossen.
Die abl fordert deshalb verbindliche Regelungen vom bayerischen Kultusministerium, die den Umgang mit Risikopersonen in der Lehrer- und Schülerschaft thematisieren. Auch Personen, die mit einer der Risikogruppe zugehörigen Person in einem Haushalt leben, müssen hierbei berücksichtigt werden.
In anderen Bundesländern existieren solche Verordnungen bereits. Betroffene Personen werden hier beispielsweise für die Fernlernangebote und weitere schulische Aufgaben eingesetzt, bei denen kein direkter Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern stattfindet. Es müssen auch für bayerische Schulen zeitnah Lösungen entwickelt und Regelungen getroffen werden, welche die unterschiedlichen Situationen der Risikopersonen individuell berücksichtigen und gleichzeitig den Ausfall dieser Personen für den Präsenzunterricht kompensieren. Nur so kann der Schulbetrieb in Bayern wieder auf verantwortungsvolle Weise aufgenommen werden.