Ist der Bernlochner-Vertrag am Ende? fragt die Stadtratsfraktion der Grünen, namentlich Notar a.D. Hermann Metzger, in ihrer heutigen Pressemitteilung. Hier der Wortlaut ungekürzt: In dem endlosen Streit um den Erbbaurechtsvertrag Bernlochner hat Regierungspräsident Heinz Grunwald auf einem bisher öffentlich nicht erörterten Aspekt hingewiesen. Die Presse zitiert ihn mit dem Satz: „ Damit ist der Vertrag schwebend unwirksam, soweit er nicht in Teilen ohnehin wegen des Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung nichtig ist." Das ist ein Paukenschlag, den viele als solchen gar nicht wahrgenommen haben.
Denn ohne dieses Wort zu gebrauchen, erklärt der Regierungspräsident den Vertrag damit jedenfalls in Teilen für sittenwidrig. Dies entspricht der Einschätzung der Grünen Fraktion seit Stadtrat Hermann Metzger neben dem Vertrag auch die Akten seiner Entstehungsgeschichte durchgearbeitet hat. Die Grüne Fraktion ist mit dieser Einschätzung bisher nicht an die Öffentlichkeit getreten, hat sie aber der Verwaltung zur Kenntnis gebracht.
Erbengemeinschaft "verweigert jedes Gespräch"
Die Grüne Fraktion geht allerdings noch weiter. Metzger weist darauf hin, dass die Sittenwidrigkeit von Teilen des Vertrages zur Unwirksamkeit des ganzen Vertrages führt. „Es hat dann nie einen Vertrag gegeben, noch nicht einmal einen schwebend unwirksamen. Um so mehr ist die Grüne Fraktion verwundert, dass die Wittmann oHG auch jetzt noch jedes Gespräch mit der Stadt verweigert. Zitat Josef Kell: "Weil niemand weiß, was zu verhandeln wäre." Wenn damit das letzte Wort gesprochen ist, wonach es tatsächlich aussieht, haben weitere Bemühungen der Stadt um eine einvernehmliche Lösung der Probleme keinen Sinn mehr. Provoziert von der Wittmann oHG und ihrer fortdauernden Totalverweigerung bleibt der Stadt tatsächlich nur noch der Auszug aus dem Bernlochner. Ein solches Ende schließt die Grüne Fraktion jetzt nicht mehr aus.