Am Sonntag, 1. Februar 2015, findet die Nachwahl des Kreistags im Nachbarlandkreis Straubing-Bogen statt. In der Stadt Geiselhöring werden zudem der Bürgermeister und die Stadträte neu gewählt. Die Regierung von Niederbayern hat mit dem Landratsamt Straubing-Bogen und dem Bayerischen Innenminister als Termin für die Nachwahl bzw. Neuwahl des Kreistages im Landkreis Straubing-Bogen eben den 1. Februar 2015 festgesetzt.
Am 2. Oktober 2014 hat die Regierung von Niederbayern von Amts wegen die Kreistagswahl im Landkreises Straubing-Bogen vom 16. März 2014 für ungültig erklärt (vgl. hierzu die PM vom 02.10.2014 - 349/2014). Diese Entscheidung ist mit Ablauf des 11. November 2014 bestandskräftig geworden. Damit war innerhalb der darauf folgenden drei Monate der Termin für die notwendige Nachwahl festzusetzen.
Die Nachwahl des Kreistags findet im gesamten Landkreis Straubing-Bogen statt und erfolgt auf Grundlage der bisherigen Wahlvorschläge. Für Bewerber und Bewerberinnen, die ihre Wählbarkeit verloren haben oder bis zum 18. November 2014 von ihrer Bewerbung um ein Kreistagsmandat zurücktreten, rücken Ersatzleute nach. Auf Antrag der Beauftragten für den Wahlvorschlag werden zwischenzeitlich eingetretene Änderungen bei den Angaben zu den sich bewerbenden Personen vom Wahlleiter auf den neuesten Stand gebracht.
Die Kreistagswahl wird von denjenigen Wahlorganen (Wahlleiter, Wahlausschuss, (Brief-) Wahlvorsteher, (Brief-) Wahlvorstände) durchgeführt, die bereits bei der für ungültig erklärten Wahl im Amt waren. Auch bei der Nachwahl besteht neben der Stimmabgabe im Wahllokal die Möglichkeit der Briefwahl.
Die Wahlzeit des neuen Kreistages beginnt mit der Annahme der Wahl durch alle gewählten Kandidatinnen und Kandidaten, spätestens aber am 29. Tag nach dem Wahltag. Da nur für den Rest der Wahlzeit nachgewählt wird, endet diese am 30.04.2020, ebenso wie die Wahlzeit bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen.
Zeitgleich findet in Geiselhöring die Nachwahl des ersten Bürgermeisters und des Stadtrats statt.