Foto: Auch am 6. September 2013 wurde es laut, als die NDP vor dem Ländtor eine Kundgebung abhielt.
Landshut – gw (12.07.18) Am 17. Juni fand wieder einer dieser Veranstaltungen in der Landshuter Altstadt statt, bei der es laut wurde. Die AfD hielt eine Versammlung vor dem Rathaus ab. Die Polizei war vor Ort, konnte oder wollte aber nichts gegen den Trillerpfeifenlärm der AfD-Gegner unternehmen. Die Folge waren leere Straßencafes. Bayernpartei-Stadtrat Robert Neuhauser wollte wissen, wie die Interessen Dritter bei solchen Versammlungen geschützt werden können. Die knappe Antwort: Nicht viel!
Dabei ging es Robert Neuhauser keineswegs um ein Verbot von AfD-Veranstaltungen, es ging ihm um die ganze Sache. “Denn wir müssen davon ausgehen, dass bis zur Landtagswahl im Oktober noch viele Veranstaltungen stattfinden werden.“ Robert Neuhauser geht es darum, wie Ruhestörungen und Geschäftsschädigungen, die politische Proteste mit sich bringen, in Zaum gehalten werden.
Der Anlass für seinen Antrag war die AfD-Kundgebung am 17. Juni vor dem Rathaus. Am Ländtor fand eine Kundgebung der AfD-Gegner statt. Trotz des starken Polizeiaufgebots kam es vor dem Rathaus zu lautstarken Protesten, vornehmlich mit Trillerpfeifen. Dagegen sollten, so Neuhausers Wunsch, Präventivmaßnahmen ergriffen werden.
Für Robert Mader (FW) steht es außer Frage, dass solche Ereignisse unerfreulich sind. Doch was soll die Polizei machen, fragte er. Soll sie den Leuten die Trillerpfeifen wegnehmen? Dies würde, so Mader erst recht zu Rangeleien führen.
Das Versammlungsrecht nannte Bürgermeister Dr. Thomas Keyßner ein hohes demokratisches Grundrecht, die Versammlungsfreiheit „ein hohes Gut“ und bat Neuhauser „haben Sie Vertrauen in unsere Demokratie“.