(26.07.2018) In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause wurde im Bayerischen Landtag nun endgültig das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz verabschiedet. Der erste Gesetzesentwurf der Staatsregierung hatte einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen, da die berechtigten Forderungen der Betroffenen und Verbände aus der jahrelangen Diskussion nicht berücksichtigt wurden. Erst nach einer neuerlichen Anhörung und zahlreichen Änderungsanträgen wurde nun der Weg freigemacht für einen Gesetzentwurf, mit dem nun die Einwände der zahlreichen Kritiker ausgeräumt wurden.
Neben einer Vielzahl von Regelungen für die Unterstützung psychisch kranker Menschen ist die wichtigste Neuerung die flächendeckende Einführung sogenannter psychischer Krisendienste.
"Ich bin sehr erleichtert, dass sich die Mehrheitsfraktion auf Druck von Opposition und aus der Fachwelt dazu durchringen konnte, den vorliegenden Gesetzentwurf so zu entschärfen, dass wir nun ein akzeptables Gesetz vorliegen haben, bei dem der Patient im Vordergrund stehen wird", so Ruth Müller. Sie ist erleichtert, dass das jahrelange Bemühen um eine wertschätzende Verankerung der psychischen Gesundheitsversorgung nun einen respektablen gesetzlichen Rahmen finden wird.
"Seit Beginn meiner Tätigkeit im Bayerischen Landtag und meiner damit verbundenen Arbeit im Gesundheitsausschuss war es für mich ein Herzensanliegen, die Entstigmatisierung psychisch Kranker mit politischen Mitteln zu unterstützen und voranzutreiben", freut sich Ruth Müller über die gelungene Umsetzung im Bayerischen Landtag.
Die laut dem Gesetz nun von den Bezirken neu einzurichtenden Krisendienste werden damit beauftragt, psychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote für Menschen in psychischen Krisen zu entwickeln. Die mobilen Fachkräfte werden auf Aufforderung einer Leitstelle hin tätig werden und sollen unter einer bayernweit einheitlichen Rufnummer rund um die Uhr erreichbar sein. Der Bezirk Niederbayern wird hierfür künftig über eine eigene Leitstelle verfügen und den Einsatz der Hilfskräfte regulieren. Im Bedarfsfall vermitteln die Krisendienste ambulante oder stationäre Versorgungsangebote und sind Ansprechpartner für alle hilfesuchenden Personen in einer seelischen Belastungssituation.
Die Landtagsabgeordnete Ruth Müller hatte im Vorfeld der parlamentarischen Diskussion fachliche Expertisen im Bezirkskrankenhaus Landshut sowie beim Sozialteam Landshut eingeholt. Hierbei wurde ihr in der betreuten Wohneinrichtung, dem sogenannten Haus Isar, ein Forderungskatalog der ambulant betreuten Gruppe Betroffener überreicht.
Außerdem waren Mitglieder der regionalen Selbsthilfegruppe "Angehörige psychisch kranker Menschen" zur vorangegangenen Anhörung in den Landtag gereist, um die Forderungen nach qualitativ guter Hilfe in seelischen Krisen persönlich zum Ausdruck zu bringen.
Der nächste politische Schritt wird nun sein, die Krisendienste personell und strukturell so auszustatten, dass sie Menschen in akuten psychischen Notlagen oder als krisenhaft empfundenen Lebenssituationen fachlich beistehen können.
"Ich werde bis zur endgültigen Einrichtung des niederbayerischen Krisendienstes die mir zur Verfügung stehenden politischen Mittel nutzen, um mich dafür einzusetzen, dass in Niederbayern eine zeitnahe Umsetzung des Angebots in die Praxis erfolgt", bekräftigt Ruth Müller ihr Engagement.