Wohin mit den Autos - z.B. hier In der Länd: Das regelt die Stellplatzsatzung. - Foto: W. Götz
Landshut – gw (11.02.2019) Wie viele Stellplätze müssen geschaffen werden, wenn Wohnungen oder Häuser neu gebaut werden? Das regelt die Stellplatzsatzung. Nun gab es Stimmen, diese Satzung anzupassen und die geforderten Parkplätze in verschiedenen Bereichen zu reduzieren. Als Grund wurde immer wieder genannt, dass insbesondere Tiefgaragen teuer kommen. Kosten, die wiederum auf den Wohnungspreis umgeschlagen werden.
Bei einer Veranstaltung mit Prof. Dr. Hartmut Topp im Salzstadl wurde mit Genossenschaften und Bauträgern das Stellplatzthema diskutiert. Der Tenor war, dass die Anforderungen der Stellplatzsatzung an den Geschosswohnungsbau zu hoch seien. So seien außerhalb der Innenstadt sogar Leerstände in Tiefgaragen zu verzeichnen.
Daher regten die Grünen Stadträte Dr. Thomas Keyßner, Prof. Dr. Frank Palme und Stefan Gruber an, die Stellplatzsatzung zu überarbeiten. Im Bausenat wurde darüber beraten und abgestimmt.
Tilman von Kuepach (LM) war der Meinung, dass sich die Satzung überarbeitet gehört. Insbesondere in Hinblick auf die Neubebauung der Ochsenau. Ebenso sollte geprüft werden, in wieweit sich sogenannte Quartiersgaragen realisieren lassen. Auch Fahrradabstellplätze sollten in einer Stellplatzordnung aufgenommen werden, so Elke März-Grana (ÖDP).
Dass Quartiersgaragen angenommen werden, bei denen Anwohner zwischen Auto und Haustüre 500 Meter laufen müssen, bezweifelte Erwin Schneck (FW). Insgesamt sieht er keine Veranlassung, die erst fünf Jahre alte Satzung zu ändern. Auch Bernd Friedrich (BfL) hielt eine Überarbeitung in Bezug auf die Reduzierung von Stellplätzen für nicht notwendig.
Stefan Gruber (Grüne) verteidigte den Antrag: „Wir müssen versuchen, die Baukosten zu senken, wo wir dies als Stadt steuern können“.
Ob es richtig sei, dass die jetzige Stellplatzordnung schon flexibel genug sei, wollte Rudolf Schnur (CSU) wissen, worauf Baudirektor Johannes Doll antwortete, dass es an der jetzigen Satzung schon Änderungsbedarf wie bei Bürgschaften oder Ablöse gebe.
Nach kurzer Diskussion wurde eine Änderung der Stellplatzsatzung mit Stimmenmehrheit abgelehnt.