Das Landshuter Brauhaus möchte den Gästen im Freischütz mehr Plätze im Freien anbieten. Dazu werden die Parkplätze benötigt. - Fotos: W. Götz
Landshut – gw (23.10.2019) Bauchweh hatte die Verwaltung mit dem Antrag des Landshuter Brauhaus auf fünf Parkplätzen vor dem Freischütz in der Altstadt an Freitagen, Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie den Abenden vor Feiertagen ab 17 Uhr.Tische und Stühle zuzulassen. Es entwickelte sich eine faire, offene und facettenreiche Debatte im Verkehrssenat. Weil was ist temporär und was ist dauerhaft und wie passt das mit bisherigen Beschlüssen zusammen?
Rechtsdirektor Harald Hohn stellte gleich zu Beginn klar: „Eine Dauerhafte Sondernutzung auf Multifunktionsflächen ist nicht möglich“ und ergänzte: „Das Plenum hat auch saisonale Fahrradständer auf Multifunktionsflächen abgelehnt.“ Um nun Tische und Stühle vor dem Freischütz zuzulassen, müsste das Plenum seinen Beschluss neu fassen. Dabei sei zu berücksichtigen: Nur in den Sommermonaten, nur für Gaststätten mit ausreichenden Toiletten, nur wenn kein Biergarten vorhanden ist und nur wenn die entgangenen Parkgebühren erstattet werden.
Das Straßenverkehrsamt bezog wie folgt Stellung: Die Multifunktionsflächen dienen grundsätzlich dem Parken. Einzelveranstaltungen (eintägig) und temporäre Nutzungen (mehrtägig) auf ihnen bleiben hiervon unberührt. Einzelveranstaltungen werden durch die Verwaltung, temporäre Nutzungen durch den Verkehrssenat genehmigt.
Für acht weitere Tische mit Sitzbänken (rot) hat das Landshuter Brauhaus für den Freischütz eine Genehmigung beantragt. - Grafik: Stadt Landshut
Ein weiterer Beschluss des Plenums lautet: Eine Dauerhafte Sondernutzungen (saisonal/ganzjährig) können auf den Multifunktionsflächen in der Neustadt im Einzelfall nicht durch den Verkehrssenat genehmigt werden.
Im folgenden wurde die Begrifflichkeit „temporär“ zu einem zentralen Bestandteil der Diskussion.
Das wollte Bernd Friedrich (BfL) so noch nicht im Raum stehen lassen: „Es sei ein wesentlicher Punkt, die Attraktivität der Neustadt zu steigern“, verteidigte er die Tische und Stühle vor dem Freischütz.
Jutta Widmann (FW) sah das anders. Ihr ging es auch um die Wünsche der Bürger und Geschäftsleute vor Ort, die die vorhandenen Parkplätze in der Neustadt beibehalten wollen. Die ehemalige Wirtin vom Freischütz wollte sogar, dass nur sie Extraplätze vor der Tür bekommt, aber nicht andere Gastronomen, die die Sonne oder der Hofreiter. Zudem hat das Brauhaus mit dem Citypalais seinen Innenhof zugebaut und die Chance auf einen eigenen Biergarten vertan. „Wir brauchen mehr Gleichberechtigung und das was der Bürger sagt: „Parkplätze“, so Widmann, die gegen mehr Tische und Stühle auf dem Gehweg nichts einzuwenden hat.
OB Putz warnte den Verkehrssenat mehrfach, seine Kompetenzen gegenüber dem Plenum zu überschreiten.
Das Problem legt eben auch grundsätzlich darin, dass der Freischütz über keinen eigenen Biergarten verfügt, aber deshalb sei es schon interessant, hier die Mltifunktionsflächen zu nutzen, so der Tenor aus der CSU. Dazu warf Oberbürgermeister Alexander Putz ein: „Die gesamte Saison ist keine temporäre Nutzung.“ Frank Palme (Grüne) wandte sich dagegen, „den Gehweg für kommerzielle Zwecke zu nutzen.“ Für ihn würde ein Freisitz vor dem Freischütz die Aufenthaltsqualität in der Neustadt steigern. „Ich denke, dass es eine temporäre Nutzung handelt, weil sie saisonal auf Tage begrenzt ist.“
Norbert Hoffmann (FDP) fand es „jedenfalls gut, dass wir uns nochmals über die Multifunktionsflächen zur Attraktivitätssteigerung unterhalten.“
Alexander Putz schlug vor, das Thema ins Plenum weiterzureichen und dort nochmals über die Nutzung von Multifunktionsflächen zu reden. Dazu sollte der Verkehrssenat Empfehlungen aussprechen, wo der Weg hingehen soll.
Dieser Vorschlag war nicht nach Jutta Widmanns Geschmack. Sie warnte: „Wie weit machen wird das Fenster auf? Wir müssen damit rechnen, dass es mit dem Freischütz nicht beim einzigen Bewerber bleibt und dann fallen immer mehr Parkplätze weg.“ Daher beantragte Widmann eine zweite Lesung, die mehrheitlich abgelehnt wurde.
Konzentrierte und skeptische Blicke seitens Oberbürgermeister Alexander Putz (links) und Rechtsdirektor Harald Hohn.
Auch Lothar Reichwein (CSU) wollte nicht zwingend, dass das Plenum angerufen wird: „Dann heißt es am Ende, die im Verkehrssenat können nichts entscheiden. OB Putz hielt dagegen: Das Plenum hat bereits eine Entscheidung zu dem Multifunktionsflächen getroffen und die können wir im Verkehrssenat nicht aushebeln.
Anja König (SPD) erinnerte an die alte SPD-Forderung, die Alt- und Neustadt Autofrei zu machen. „Dann haben wir mehr Platz für Tische und Stühle.“
Da es mit der Freibestuhlung vor dem Freischütz jetzt in den Wintermonaten eh nicht pressiert, war OB Putz abermals für eine Entscheidung im Plenum, um eine klare Meinung und Mehrheit zu bekommen.
„Es sind nur fünf Parkplätze betroffen“, so Wili Hess (CSU) und es handelt sich um keine dauerhafte Einrichtung sondern um eine temporäre, feilschte Hess für eine sofortige Abstimmung im Verkehrssenat. Auch Prof. Dr. Frank Palme sah das so: „Ich möchte schon, dass jetzt abgestimmt wird. Es kann ja dann ein Nachprüfungsantrag gestellt werden.“
Für das Landshuter Brauhaus verfolgte Alexander Saponjic die Debatte im Alten Plenarsaal.
Das rief Rechtsdirektor Harald Hohn auf den Plan: „Warum leisten Sie sich dann einen Juristen und warnte vor einer Kompetenzüberschreitung des Fachsenats. Und OB Alexander Putz mischte sich auch nochmals mit ein: Ich habe einen Königsweg vorgeschlagen, die Sache mit den Multifunktionsflächen im Plenum nochmals zu erörtern. „Wir müssen klare Rahmenbedingungen schaffen. Sie können hier im Verkehrssenat nicht abweichend von einem Plenumsbeschluss abstimmen.“ Darauf antwortete Prof. Dr. Frank Palme: „Das ist unserer Ermessen, was temporär ist!“
Oberbürgermeister Alexander Putz pochte weiterhin auf seine Einstellung und schlug Alarm: „Sie schaffen hier einen Präzedenzfall!“
Alexander Putz setzte sich mit seiner und der Meinung der Verwaltung durch. Mit 9 zu 1 Stimmen, wandert die Entscheidung ins Plenum.
Der Verkehrssenat empfiehlt dem Plenum wie folgt zu beschließen: In Abweichung zu den Plenarbeschlüssen vom 02.06.2017 und 02.07.2019 können auf den Multifunktionsflächen dauerhafte Sondernutzungen nach folgenden Maßgaben genehmigt werden:
nur in den Sommermonaten (von März bis Oktober);
nur für Gaststätten mit Ausschankerlaubnis und ausreichend Toilettenanlagen;
die Zahl der Außensitzplätze darf die der Innensitzplätze nicht überschreiten