Landshut - hs (06.03.2020) Nie zuvor gab es in Landshut so viele Bewerber/Innen für das Amt des Oberbürgermeisters wie bei dieser Wahl, die nach vielen Jahrzehnten erstmals wieder zeitgleich mit der Wahl der 44 Stadträte am 15. März stattfindet. Der Oberbürgermeister ist gleichzeitig der Chef der Stadtverwaltung und Leiter der Vollsitzungen des Stadtrats. Er hat quasi die 45. Stimme.
Der Rathauschef wird nach der Besoldungsstufe B 7 entlohnt. Das ist derzeit ein Brutto-Monatsgehalt von 10.406,20 Euro. Das entspricht in etwa dem eines Bundestagsabgeordneten. Als Oberbürgermeister ist man zudem auch Vorsitzender im Aufsichtsrat der gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkten Haftung (gGmbH) des Klinikums Landshut sowie abwechselnd mit dem Landrat Vorsitzender des Verbandsrats der Sparkasse sowie des Zweckverbands Berufsschulen in Stadt und Landkreis Landshut.
Für das Amt des Oberbürgermeisters - wie auch des Landrats - kann man nur bis zum 65. Lebensjahr kandidieren. Für Bundestags- und Landtagsabgeordnete gibt es dagegen keinerlei Altersbeschränkung, auch nicht für Stadträte, Kreisräte oder Gemeinderäte.
Jugendliche unter 18 Jahren können heute Freitag-Nachmittag bereits in vier Wahllokalen der Stadt den Oberbürgermeister in einem Planspiel wählen. Die Ergebnisse werden am Montag bekanntgegen. - Siehe auch Bericht an anderer Stelle.
Die Amtszeit des Oberbürgermeisters dauert sechs Jahre. Die neue Legislaturperiode für den Oberbürgermeister und die neu gewählten 44 Stadträte beginnt am 1. Mai 2020. In der ersten Stadtratssitzung werden der 2. und 3. Bürgermeister in geheimer Wahl von den 44. Stadträten gewählt. Da gibt es jetzt bereits reichlich Spekulatonen, wer dafür in Frage kommt und ob es erstmals eine Stadträtin in das Amt eines 2. oder 3. Bürgermeisters schafft.