Landshut - pm (26.052020) Heute hat die Stadtratsfraktion B90/Die Grünen Rechtsaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Niederbayern eingelegt. Diese richtet sich gegen die Bildung der Fraktion „CSU/LM/BfL/JL“ und die Zuweisung von drei Ausschusssitzen an diese.
Fraktionsvorsitzender Stefan Gruber (Foto) hierzu: „Wenn vier politische Gruppierungen vor dem 15. März 2020 um die Wähler*innen werben, wenige Wochen später aber plötzlich gemeinsame Sache machen, dann verschaukeln sie die Wähler*innen.
Wenn sie das schon tun, dann sollten sie wenigstens die Rechtsvorgaben beachten. Und diese besagen nun mal: Zusammenschluss „ohne Wenn und Aber“ oder es sein lassen. Man kann nicht CSU-Stadtrat werden und gleichzeitig z. B. LM-Stadtrat bleiben.“ Genau diese Doppelidentität will aber die neugegründete „Schrägstrich-Fraktion“ etablieren, so die Grüne Stadtratsfraktion. Auf diese Weise verschaffe man sich ungerechtfertigte Vorteile bei der nächsten Wahl:
Alle Gruppierungen sollen dann so kandidieren können, als ob sie im Rathaus vertreten wären. Dies, so die Grünen, sei rechtlich nicht zulässig. Schon alleine im Sinne der Rechtssicherheit sei eine Überprüfung nötig. Stefan Gruber: „Wir brauchen in der Kommunalpolitik klare Spielregeln, die für alle gelten. Es kann nicht sein, dass die eine Partei mit erst einer und inzwischen drei „Nebenlisten“ antritt und so ihre Wahlchancen faktisch vervierfacht, jetzt ist sie offenbar dabei, daraus ein dauerhaftes System zu entwickeln – nach dem Motto „getrennt marschieren, vereint schlagen“.