München/Landshut - pm (11.06.2020) Für Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen sind in Bayern nun drei Hilfsprogramme gestartet, um Ausfälle durch die Corona-Pandemie auszugleichen. Da die Bundesmittel nicht ausreichten, springe der Freistaat ein: "Wir stellen 138 Millionen Euro dafür zur Verfügung", teilt Landtagsabgeordneter Helmut Radlmeier (CSU) mit.
Im Zusammenhang mit der Corona-Krise kamen große Mehrbelastungen auf Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen zu. Die Mehrbelastungen werden durch Mittel des Bundes ausgeglichen - zumindest bis zu einem bestimmen Grad. Der Freistaat hilft nun mit Einrichtungen, die keine oder nur unzureichende Ausgleichszahlungen vom Bund erhalten. "Das sind in erster Linie Reha-Einrichtungen oder reine Privatkliniken", führt Helmut Radlmeier, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag, aus. Außerdem erhalten alle Einrichtungen eine Sonderzahlung für ihre Leistungen bei der Versorgung von COVID-19-Erkrankten.
Damit existieren drei Hilfsprogramme: Das erste betrifft Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation, die Betten für Corona-Patienten vorhalten und damit nicht belegen können. Die finanziellen Einbußen werden zumindest teilweise durch den Bund aufgefangen. Die Einrichtungen erhalten nun ergänzend eine Vorhaltepauschale von 50 Euro pro Tag und nicht behandelten Patienten. Die Kosten der Vorhaltung werden für den Zeitraum vom 25. März bis zum 31. Juli ausgeglichen. Insgesamt stehen dafür 63 Millionen Euro bereit.
Im zweiten Programm sind Ausgleichszahlungen für Privatkliniken vorgesehen, die eine akutstationäre medizinische Behandlung und Versorgung leisten und die keinerlei Ausgleichszahlungen vom Bund erhalten. Die Ausgleichszahlungen sollen 280 Euro pro Tag und nicht behandelten Patienten umfassen. Das Volumen des Programms beträgt 47 Mio. Euro. Anträge für diese beiden Programme können beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden.
Hinzu kommt drittens eine Sonderzahlung für jeden behandelten COVID-19-Patienten: "Als Anerkennung für die rasche Umorganisation und die besonderen Leistungen im Zuge der Corona-Pandemie werden 28 Millionen Euro bereitgestellt", so Radlmeier. Die Einrichtungen erhalten für jeden behandelten COVID-19-Patienten und Tag eine Sonderzahlung in Höhe von 70 Euro. In Niederbayern kümmert sich die Regierung von Niederbayern um den Vollzug dieses Programms.
"Ob Reha-Einrichtung oder Privatklinik: Viele Einrichtungen im Freistaat tragen dazu bei, die Corona-Pandemie zu bewältigen. Aufgrund dessen entstehen finanzielle Einbußen. Das kann mancherorts die Liquidität oder gar die Existenz gefährden. Mit den Programmen soll das verhindert werden", erklärt Radlmeier.