Bayern - pm (13.06.2020) Bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie handelt es sich um die größten Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Betroffen waren quasi alle Grundrechte, die das Fundament unseres Staates und unserer Gesellschaft bilden, die Freizügigkeit, die Berufsfreiheit, das Recht auf Bildung, die Kunstfreiheit, der Schutz der Familie, das Versammlungsrecht, die Religionsfreiheit, das Eigentumsrecht und die Reisefreiheit in Europa. Das alles kann grundsätzlich gerechtfertigt sein, um das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen.
Der Erfolg zeigt, dass es richtig war, dieses Vorgehen zu unterstützen. Dies ändert nichts daran, dass die Maßnahmen in den Details so ausgestaltet waren, dass sie manchmal nicht geeignet, nicht das mildere Mittel darstellten, unangemessen waren oder gegen den Gleichheitsgrundsatz verstießen.
Gegen diese Maßnahmen liefen bisher und laufen auch derzeit eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren. Soweit es Popularklagen und Verfassungsbeschwerden betraf, wurden diese im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration diskutiert. Eine Beteiligung am Verfahren lehnte die Mehrheit des Ausschusses stets ab. Die Kontrolle der Staatsregierung ist jedoch eine der Kernaufgaben eines Parlaments.
Da die Mehrheit sogar den Antrag auf Bericht durch die Staatsregierung zu den Grundrechtseinschränkungen durch die Corona-Maßnahmen (Drs. 18/7341) abgelehnt hat, stelle ich diese und weitere schriftliche Anfragen. Eine mündliche Berichterstattung im Ausschuss mit Diskussion und Nachfragen kann die Regierungskoalition mit ihrer Mehrheit blockieren, zur schriftlichen Beantwortung von Fragen ist die Staatsregierung hingegen verpflichtet.