Rechtsdirektorin Claudia Kerschbaumer, Rechtsdirektor Harald Hohn und Bürgermeister Dr. Thomas Haslinger - Fotos: W. Götz
Landshut – gw (17.07.2020) Festwirt Peter Vorholzer hatte die Stadt erfolgreich verklagt, nachdem ihm 2017 und 2018 der Zuschlag zur Bartlmädult verweigert wurde. Das jüngste Urteil wurde vom Regensburger Verwaltungsgericht erst vergangene Woche gesprochen. Dazu gab es im gestrigen Dultsenat in der Frageviertelstunde Nachfragen.
Zu Beginn zollte Sitzungsleiter, Bürgermeister Dr. Thomas Haslinger, der Verwaltung seinen Respekt. „Die hat ihre Arbeit gut gemacht.“
Seiner Zeit hatte die Verwaltung empfohlen, das große Festzelt zur Bartlmädult an Peter Vorholzer zu vergeben. In der dazu erstellten Punktematrix hatte er die Nase vorn. Doch dann tagte der Dultsenat hinter verschlossenen Türen und mischte die Karten neu, wodurch ein Punktevorteil für Festwirt Widmann entstand. So war es eine politische Entscheidung, wer auf der Grieserwiese die Gäste bewirtet und gegen die Peter Vorholzer juristisch vorging.
Auch Festwirt Peter Vorholzer (oben links) verfolgte die Sitzung von der Zuschauertribüne aus.
In der gestrigen Sitzung des Dultsenats wollte Gerd Steinberger (SPD) daher wissen, wie hoch die Regressforderungen von Peter Vorholzer gegenüber der Stadt sind und in welcher Höhe sich die Gerichtskosten belaufen. Die Schuld an dem Debakel sieht Steinberger beim damaligen Dultsenat und dessen falscher Entscheidung. Daher fragte er nach, ob auch auf die Mitglieder des Dutsenats Regressansprüche zukommen können.
Rechtsdirektor Harald Hohn antwortete, dass Stadträte nur dann zum Regress herangezogen werden können, wenn sie vorsätzlich falsche Entscheidungen treffen. Zu den Schadensersatzansprüchen Vorholzers äußerte er sich zurückhaltend. Die sind angekündigt aber noch nicht eingeklagt.
Auch Rechtsdirektorin Claudia Kerschbaumer wollte keine konkreten Zahlen nennen, nur so viel: „Wir müssen die Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt zahlen, da kommen schon ein paar Tausender zusammen.“