Auch in der Landshuter Bachstraße gab es massive Schäden durch die Sturzflut am 29. Juni. - Foto: FFW Landshut
München/Landshut - pm (20.07.2021) "Niederbayern wurde vergessen", zieht die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der BayernSPD-Landtagsfraktion Ruth Müller ein bitteres Fazit zur Meldung aus der heutigen Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung.
Denn dort wurde beschlossen dass die im Juli von den Naturkatastrophen betroffene Privathaushalte der Landkreise Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt und Hof Soforthilfen aus einem Sonderprogramm erhalten. Pro Haushalt werden für zerstörten Hausrat bis zu 5000 Euro gewährt, für Ölschäden an Gebäuden ist es möglich bis zu 10.000 Euro pro Gebäude zu bekommen.
Die Region Landshut wird in der Kabinettserklärung mit keinem Wort erwähnt. Stattdessen werden die aufgeführten Regionen als Landkreise definiert, die sich durch eine besondere Schadensintensität auszeichnen. "Ich glaube, die Region Landshut wurde im Kreis der Geschädigten vom Ministerrat einfach vergessen oder es gibt keinen starken Fürsprecher der Regierungskoalition für die Belange in unserem Landkreis", so die Abgeordnete Ruth Müller, "In unserem Dringlichkeitsantrag fordern wir die Hilfen für ganz Bayern, damit dieser Fehler unverzüglich korrigiert wird."
Die Landtagsabgeordnete zeigt sich außerdem entsetzt darüber, dass auch die landwirtschaftlichen Betriebe in Niederbayern wohl nicht an dem Soforthilfeprogramm teilnehmen können, sondern lediglich bei drohender Existenzgefährdung Zuschüsse aus einem Härtefonds erhalten können: "Ich habe bereits Mitte Juli in einem Antrag gefordert, dass die betroffenen Landwirte und Landwirtinnen , deren Ernte in weiten Teilen zerstört wurde und die jetzt um ihre wirtschaftliche Existenz bangen, sofortige Hilfe erhalten müssen", so Müller. Das wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. "Aber unsere niederbayerische Landwirtschaft muss zwingend im geplanten Soforthilfeprogramm berücksichtigt werden, damit die Schäden behoben werden können und vor allem das Futter für die Tiere zugekauft werden kann."
Bericht aus der Kabinettssitzung
Ministerrat beschließt Soforthilfen für Hochwassergeschädigte
Die Staatsregierung stellt zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 50 Mio. Euro bereit.
Die Staatsregierung unterstützt die von den Naturkatastrophen im Juli 2021 Geschädigten in den sich durch eine besondere Schadensintensität auszeichnenden Gebieten in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt und Hof durch ein Soforthilfeprogramm.
Für betroffene Privathaushalte in diesen Gebieten stehen folgende Soforthilfen des Finanzministeriums zur Verfügung:
Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Die Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien, auf dieser Grundlage spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten.
Bei drohender Existenzgefährdung werden zudem Zuschüsse aus dem Härtefonds an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation) gewährt.
Die Staatsregierung unterstützt selbstverständlich auch alle Bürger, Gewerbetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die in ebenfalls vom Hochwasser betroffenen Gebieten Bayerns in eine Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand in seiner Existenz gefährdet wird.
Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen und für die Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur die einschlägigen Förderprogramme aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) zur Verfügung.
Über zusätzliche Aufbauhilfen wird in enger Abstimmung mit der Bundesregierung entschieden.