Die CSU-Stadtratsfraktion bedauert die Berichterstattung zur Abstimmung zur Westtangente. Die klare Aussage des Leitenden Rechtsdirektors der Stadt zur Frage von Ludwig Zellner, ob das Bürgerbegehren wegen der drei verschiedenen abgegebenen Listen mit unterschiedlichen Begründungen zulässig sei, wurde eindeutig mit “nein“ beantwortet.
Das war auch der Grund dafür, warum die CSU-Fraktion geschlossen für ein Ratsbegehren stimmte, mit dem die Bürgerinnen und Bürger der Stadt in einem Bürgerentscheid ihren Willen kundtun können.
Dem Argument, dass mit dem Instrument Ratsbegehren eine einseitige Darstellung der Begründungen verbunden ist, begegnete die CSU-Fraktion mit dem von Rudolf Schnur formulierten Dringlichkeitsantrag, der ein gleichberechtigtes Darstellen aller Argumente für und gegen den Bau einer „Äußeren Westanbindung“ einfordert. Es war das Anliegen der CSU-Fraktion, dass ein Sprecher der Bürgerinitiative im Plenum zu Wort kommen solle und damit war auch die Möglichkeit des Nachfragens gegeben.
Dem Antrag von Prof. Dr. Goderbauer-Marchner folgte die Mehrheit der Stadtratsmitglieder, obwohl dies vom üblichen Verfahren abweicht und so konnten verschiedene Meinungen ausgetauscht werden. Die CSU-Fraktion begrüßt das Engagement der Bürgerinitiative und ist sich sicher, dass durch die Klarheit der Fragestellung des Ratsbegehrens das Anliegen der Bürgerinitiative mit aufgenommen wird.
gez.
Dr. Anna Maria Moratscheck, Fraktionsvorsitzende