Rainer Zisler, Chef der Landshuter Linken, kann und will sich nicht damit abfinden, dass seine Partei als Aussteller von der Landshuter Umweltmesse ausgeschlossen wurde. Unter der Überschrift: "Selbst gemachte Richtlinien gegen demokratische Meinungsvielfalt?" schreibt er in einer Pressemitteilung:
In dem Streit um einen Platz auf der Landshuter Umweltmesse, beruft sich der OB Hans Rampf auf Richtlinien, die der Partei „Die Linke" einen Auftritt im Messegelände verwehren.
Diese Richtlinien hat der Landshuter Stadtrat beschlossen.
Als Anlass wird die Beobachtung der Partei „Die Linke" durch den bayrischen Verfassungsschutz genommen. Vorwürfe gegen den Kreisverband Landshut-Kelheim, gibt es nicht.
Erst heute wurde mitgeteilt, dass die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Linkspartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingestellt worden ist.
Die Beobachtung in Bayern wird in Landshut dafür benutzt, unliebsame politische Gegner zu behindern und auszugrenzen.
Im Programm der Linkspartei, steht ein klares Bekenntnis zu den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Der OB und die Stadträte in Landshut haben anscheinend Bedenken, ob der Bevölkerung das Umweltprogramm und die Ideen der Linkspartei, zuzumuten sind.
Durch selbst erlassene Richtlinien, die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag, gegenüber den anderen Parteien zu diskriminieren und auszuschließen, ist eine Entmündigung der Bürger und Wähler. Die Bürger können selbst entscheiden, ob ein Parteiprogramm ihre Zustimmung findet.
Als unrühmlichen Höhepunkt in dieser Sache, sehen wir die Aussage von CSU Stadtrat und Mitveranstalter Rudolf Schnur, im Artikel der Landshuter Zeitung vom 14.03.2014, an. -Die Linken-Abgeordnete Eva Bulling-Schröter, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im deutschen Bundestag, könnte ja als Privatperson jederzeit auf die Landshuter Umweltmesse kommen.
Jedoch ihre Politik im Bundestag in Berlin, darf sie den Bürgern/innen in Landshut nicht erklären.
Für den Vorstand des Kreisverbandes Landshut-Kelheim ist diese Angelegenheit eine Provinzposse, die den Vergleich mit dem „königlich bayerischen Amtsgericht" nicht zu scheuen braucht.