Die vor kurzem im Liegenschaftsenat behandelte Thematik um einen Parkplatz neben der ehemaligen Post (am Bahnhof), den die Stadt 2009 von Immobilienkaufmann Hans Eller käuflich erworben hatte, um dort ein Parkhaus zu errichten und die aktuelle Anfrage eines Investors, eben dort ein Hotel zu errichten, sorgten für einen öffentlichen Streit. Jetzt hat der Stadtrat der Grünen, Hermann Metzger (Foto), ehemals von Beruf Notar, an Oberbürgermeister Hans Rampf einen Brief geschrieben. Darin wehrt er sich gegen den Vorwurf einer Wochenzeitung, er, Metzger habe in dieser Causa die Schweigepflicht verletzt.
Die Frage unserer Redaktion ist dabei nicht zuletzt die, warum diese Causa - Parkhaus oder Hotel - unter Ausschluß der Öffentlichkeit, also nichtöffentlich im Liegenschaftssenat behandelt wurde.
Der Brief von heute, 10. April, an OB Rampf im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Landshuter Wochenblatt wirft mir in seiner Ausgabe vom 09.04.2014 Verletzung der Schweigepflicht vor. Dagegen setze ich mich zur Wehr.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Sachstand bekannt ist. Der Schweigepflicht unterliegt nach meinem Verständnis, was Gegenstand der Sitzung ist. Das umfasst im konkreten Fall welches Grundstück betroffen ist, wer dazu eine Anfrage gestellt hat, welchen Inhalt diese Anfrage hatte und was der Senat dazu beschlossen hat. Von all diesen Punkten habe ich bis heute weder etwas an Medien noch in sonstiger Weise an die Öffentlichkeit weitergegeben.
Dass Frau Dr. Kaindl bereits vor der Sitzung Informationen aus den vorbereitenden Sitzungsunterlagen für die Senatsmitglieder an eine außenstehende Person weitergegeben hat, war als Tatbestand nicht Gegenstand der Sitzung und kann demgemäß auch nicht der Schweigepflicht unterliegen. Dennoch habe ich den Vorgang vertraulich behandelt. Sitzungsdatum war der 27.02.2014. Mein Schreiben an Stadtdirektor Bohmeyer datiert vom 03.03.2014, dessen Schreiben an Frau Dr. Kaindl, von welchem ich einen Abdruck erhielt, datiert vom 11.03.2014. Das alles war der Öffentlichkeit noch am Wahltag – 16.03.2014 – und darüber hinaus nicht bekannt.
Dass die Landshuter Zeitung in der Sache recherchiert, habe ich durch einen Anruf aus der Redaktion am 31.03.2014 erfahren. Wer oder was diese Recherche ausgelöst hat, ist mir nicht bekannt. Bei diesem meinem ersten Kontakt mit der LZ lag der Redaktion bereits ein Schreiben von Frau Dr. Kaindl vor, das diese zur Veröffentlichung freigegeben hatte und aus dem die LZ in ihrer Ausgabe vom 02.04.2014 zitiert.
Ich habe mich bei dem Telefonat mit der LZ nur zu der Thematik Verletzung der Schweigepflicht durch Frau Dr. Kaindl geäußert. Zum Sachverhalt, mit dem der Liegenschaftssenat befasst war, habe ich mich nicht geäußert, obwohl dieser Sachverhalt der Redaktion im Wesentlichen schon bekannt war.
Da die schwerwiegende Anschuldigung gegen mich öffentlich erhoben wurde, werde ich diesen Brief, nachdem Sie ihn erhalten haben, den Landshuter Medien zur Kenntnis bringen. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Hermann Metzger,
Stadtrat