Pünktlich zum Beginn der Herbstdult vermelden die Landshuter Polizei und Staatsanwaltschaft einen schönen Ermittlungserfolg. Kommissar Zufall und eine akribische Tatortarbeit im Mai diesen Jahres brachte die Ermittler auf die richtige Spur. Am Donnerstag gegen 21.30 Uhr klickten in einer Wohnung in der Reithoferstrasse die Handschellen.
Ein 40-Jähriger und sein 19-Jähriger Kumpane, der für sein Verhalten nach der Tat laut Polizeimeldung durchaus einen „Preis verdient hätte", sind verantwortlich für einen schadensträchtigen Diebstahl aus einem Bierzelt während der Frühjahrsdult. Den Wert der Beute beziffert die Polizei mit rund 12.000 Euro.
Die Vorgeschichte liest sich eigentlich verhältnismäßig „normal" und weist aus polizeilicher Sicht keine Besonderheiten auf. Es war die Nacht zum 09. Mai 2014 einem Freitag, das letzte Dultwochenende. Ab 2 Uhr befanden sich zwei zunächst unbekannte Einbrecher auf dem Dultgelände und suchten nach einem geeigneten Objekt. Sie hatten sich für ein Bierzelt entschieden. Der Tresor im Zelt war offensichtlich das Objekt der Begierde. Dieser und ca. 20 Flaschen Schnaps wurden gestohlen.
Im Tresor befanden sich mehrere hundert Bier- und Hendlmarken sowie Wertmarken für die Bedienungen. Am Morgen des 09. Mai wurde die Landshuter Polizei zum Tatort gerufen. Die Ermittler gingen ihrer Tätigkeit nach und sicherten im Zelt eine Vielzahl von Spuren. Die akribische Tatortarbeit der Beamten zeigte nach entsprechenden Auswertungen auch den gewünschten Erfolg. Die Tat konnte einem 40-Jährigen aus Landshut, der bereits einschlägig in Erscheinung getreten war, eindeutig zugeordnet werden.
Bis zu diesem Zeitpunkt wussten die Polizeibeamten jedoch noch nichts von seinem 19-Jährigen, ebenfalls amtsbekannten Mittäter. Dieser brachte sich im weiteren Verlauf in eindrucksvoller Weise selbst in Stellung. Das Diebesgut, genauer gesagt, die Bier- und Hendlmarken konnten nach der Tat nicht mehr an den Mann bzw. Frau gebracht werden. So entschloss sich das Duo, die Marken bis zur Herbstdult aufzubewahren. Pünktlich zu Beginn der Herbstdult hatte der 19-Jährige dann die vermeintlich zündende Idee: Soll doch das Internet bzw. die sozialen Netzwerke beim Verkauf der „heißen Ware" behilflich sein.
Gesagt - getan, so kam es, dass die Bier- und Hendlmarken eingestellt wurden. Pech für den Dieb, dass just zur Zeit der Veröffentlichung die für den Fall zuständige Staatsanwältin gerade ebenfalls im gleichen sozialen Netzwerk war. Sie stieß prompt auf das tolle Angebot und griff sofort zu. Dieses „Zugreifen" geschah dann in Form einer Durchsuchung, der Festnahme beider Täter und der Sicherstellung bzw. Beschlagnahme der Biermarken und Wertzeichen. Somit konnte nicht nur die Tat selbst aufgeklärt, sondern auch weitere Taten im Zusammenhang mit der Verwendung der Zeichen während der Herbstdult verhindert werden. „Fluch oder Segen" von sozialen Netzwerken, der 19-Jährige wird sich im Zusammenhang mit seinem „preisverdächtigen Verhalten" sicherlich diesbezüglich seine Gedanken machen.