LANDSHUT. Am Sonntag wurde die Polizei gegen 14 Uhr von Zeugen darüber verständigt, dass sich ein Hund in einem verschlossenen Fahrzeug in der Wittstraße befand. Das Fahrzeug stand in der prallen Sonne und es war lediglich ein Seitenfenster ca. 3 cm geöffnet.
Aufgrund der hohen Außen-Temperaturen und dem Umstand, dass diese Situation seit min. zwei Stunden anhielt, entschloss sich die Polizei zu reagieren. Nachdem der Fahrzeughalter nicht verständigt werden konnte, schlugen die Polizisten eine Seitenscheibe ein und befreiten den Hund aus seiner misslichen Lage. Kurze Zeit später kam der 59-jährige Fahrzeugbesitzer bzw. Hundehalter hinzu. Neben der kaputten Scheibe leitet die Polizei gegen ihn ein Verfahren wegen einem Verstoß nach dem Tierschutzgesetz ein. 018926