Christine Ackermann war Mitinitiatorin des Nachprüfungsantrags, der in die 2. Lesung geht. Fotos: W. Götz
Landshut - gw (11.05.2019) Tempo 30 soll Kinder im Bereich von Schulen und Kindergärten vor dem Straßenverkehr schützen. Sobald die Penne oder Kita schließt, braucht es die 30er-Regelung nicht mehr. Wenn es um den gleichzeitigen Schutz von Radfahrern oder weniger Lärm geht, hat Tempo 30 vor Schulen und Kitas ausgedient. Daher darf die Geschwindigkeitsbeschränkung zeitlich eingegrenzt werden. Sehr zum Missfallen der Grünen und Roten Fraktionen im Rathaus.
Stein des Anstoßes war die 30er-Regelung vor der Kita in der Watzmanstraße. Die CSU-Stadträte Ingeborg Pongratz, Willi Hess und Lothar Reichwein beantragten Ende 2018 die dortige 30-Zone auf „Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr zu beschränken. Außerhalb dieser Zeiten darf 50 km/h gefahren werden. Dieser Antrag erhielt die Mehrheit im Verkehrssenat und gleichzeitig soll die Verwaltung prüfen, ob vor weiteren Schulen und Kindergärten diese zeitliche Beschränkung eingeführt werden kann.
Dies rief die Stadträte Christine Ackermann (ÖDP), Prof. Dr. Frank Palme (Grüne) und Robert Gewies (SPD) auf den Plan, einen Nachprüfungantrag zu stellen, damit es zu diesen zeitlichen Einschränkungen nicht kommt.
Nun kam es im großen Stadtratsplenum zur Aussprache darüber. Ingeborg Pongratz warb dafür den Beschluss so zu belassen, wie er ist. Die gleiche zeitliche Einschränkung gibt es auch vor dem Kloster Seligenthal. Prof. Dr. Frank Palme hielt dagegen. Ihm geht es generell um mehr Sicherheit und eine 30er-Regelung solle stetig sein, damit sich die Verkehrsteilnehmer daran gewöhnen.
Den Zeitgewinn zwischen Tempo 30 und 50 in der Watzmannstraße berechnete Palme mit 15 Sekunden. So trägt Tempo 30 auch zur Entschleunigung des Umfeldverkehrs und zum Lärmschutz bei.
Rechtsdirektor Harald Hohn antwortete, dass Lärmschutz kein Argument für Tempo 30 vor Kindergärten und Schulen sei. Das besagt eine Weisung der Regierung von Niederbayern. Die Rechtfertigung für die Geschwindigkeitsbegrenzung sie vielmehr an die Öffnungszeiten des Kindergartens gebunden. „Wir können die Bürger nicht mit noch mehr Vorschriften regeln“, so Klaus Pauli (FW) und nannte den Nachprüfungsantrag „unsinnig“.
Christine Ackerann erinnerte, dass die 30er-Regelung auf einen ÖDP-Antrag im Jahr 2017 eingeführt wurde und für mehr Sicherheit der Kinder und Bevölkerung sorgen soll. „Wir konterkarieren uns im Klein Klein“, fügte Dr. Thomas Keyßner (Grüne) an und fragte, „warum debattieren wir nicht noch über Ausnahmen in den Ferienzeiten?“ Seiner Meinung nach schützt das Tempo 30 in der Watzmannstraße auch den Fahrradverkehr, der sich hier auf einer Hauptroute in Richtung Münchnerau bewegt.
Dazu erklärte Andreas Hohn, dass das Ministerium in SachenTempo 30 in Ferienzeiten freie Hand lässt. Willi Hess geht es um eine sinnvolle Beschilderung, denn der Verkehrssenat vollzieht Verkehrsrecht und „das muss inhaltlich richtig sein.“
Lothar Reichwein verglich die Situation mit der vor dem Kloster Seligenthal.
Sigi Hagl (Grüne) erinnerte an vergangene Bürgerversammlungen, bei denen immer wieder die Raserei in der Stadt kritisiert wird. „Das vorhandene Tempo 30 einzuschränken ist rückwärts gewandt.“ Dass sich die Regelung vor Seligenthal bewährt hat, stellte Lothar Reichwein (CSU) außer Frage und für Robert Gewies stellen Lärmschutz und Verkehrssicherheit auf jeden Fall Argumente für Tempo 30 dar.
Das sieht Harald Hohn anders: „Für Lärmschutz brauche ich eine rechtliche Vorgabe, da können wir es uns nicht einfach aussuchen, wie wir es gerne wollen“. Dr. Thomas Keyßner erinnerte nochmals an die Hauptroute im Radverkehrsnetz. Mit Tempo 30 werden die Radfahrer, die in der Watzmannstraße nach links abbiegen wollen, besser geschützt. Auch hier hatte Harald Hohn eine andere rechtliche Auffassung: Das ist nicht entscheidungsrelevant., weil das nichts mit der Schutzwirkung der Kita zu tun hat.“
Daraufhin beantrage Anja König (SPD) eine zweite Lesung und so wird es auch kommen.