Landshut - pol (30.03.2020) Über das Wochenende wurden durch die Polizei verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügung durchgeführt. Dabei wurden im Dienstbereich der Polizei Landshut 77 Verstöße festgestellt und Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz erstattet.
Der am 27. März veröffentlichte Bußgeldkatalog der Staatsregierung sieht für vorsätzliche Erstverstöße gegen die Ausgangsbeschränkung oder nicht Einhaltung des Mindestabstandes Bußgelder von 150 Euro vor. Bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen werden die Bußgelder jeweils verdoppelt.
Bei Personen, die beharrlich gegen die Allgemeinverfügung verstoßen und sich auch durch das Bußgeld nicht abschrecken lassen, werden seitens der Polizei weitere Maßnahmen ergriffen.
So kam es, dass am Samstag ein unbelehrbarer, 27-jähriger wiederholt gegen die Allgemeinverfügung verstoßen hat, als er sich auf der Mühleninsel mit einem Freund zum Alkoholtrinken und Rauchen traf. Da mit weiteren Verstößen des 27-jährigen zu rechnen war, wurde er in Gewahrsam genommen und dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Landshut vorgeführt. Dieser bestätigte den Gewahrsam bis zum vorläufigen Ende der Ausgangsbeschränkung am kommenden Freitag, 3. April. Der Betroffene wurde nach der Vorführung in die JVA Landshut verbracht.
Durch die Polizei wird nochmals darauf hingewiesen die Wohnung nur aus triftigen Gründen zu verlassen und soziale Kontakte soweit möglich zu meiden. Auch soll auf die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen geachtet werden. Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht.