Landshut - pol (14.09.2020) Am Samstag, gegen 15.20 Uhr, wurde ein Radfahrer am Bahnhof zu einer Verkehrskontrolle angehalten, da er augenscheinlich sehr schnell unterwegs war.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass es sich hier um ein Pedelec handelt, das bis zu 45 km/h fahren kann und somit als Kraftfahrzeug gilt. Das Pedelec benötigt ein eigenes Versicherungskennzeichen und der Fahrer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Zudem ist ein geeigneter Helm zu tragen. All diese Voraussetzungen erfüllte der 34-jährige Fahrer nicht. Die Weiterfahrt wurde untersagt und gegen den Radfahrer eine Anzeige erstattet.