Landshut - pol (25.09.2020) Am Donnerstag, gegen 07.30 Uhr, wurde in der Luitpoldstraße ein 16-jähriger Schüler aus dem Landkreis mit einem sogenannten Hoverboard auf dem Gehweg kontrolliert.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Hoverboards oder auch E-Skateboards, im öffentlichen Verkehrsraum nicht genutzt werden dürfen. Grundsätzlich würde der Fahrer sogar einen Führerschein benötigen. Für während der Fahrt verursachte Schäden bezahlt übrigens die Haftpflichtversicherung nicht. Die Weiterfahrt wurde dem 16-jährigen Schüler nicht gestattet und das Hoverboard vorübergehend sichergestellt.