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Internationaler Schlag deutscher und kosovarischer Polizei gegen Call-Center-Betrüger - Beute in Millionenhöhe

Niedebayern - Passau - landshut - Dingolfing - pol (28.11.2020)  Am 11. November gelang es kosovarischen Sicherheitsbehörden, in enger Zusammenarbeit mit deutschen Ermittlungs- und Justizbehörden, die Betreiber eines Callcenters im Kosovo, welches jahrelang im Bereich der „falschen Lotterie-Gewinnversprechen“ agierte und primär wohlhabende Geschädigte betrogen hat, festzunehmen.

Die Verdächtigen sind für etliche Betrugstaten in der gesamten Bundesrepublik verantwortlich und erzielten Beute in Millionenhöhe.

Monatelange Ermittlungen - 13 Objekte durchsucht - 9 Festnahmen

Der Aktion vorausgegangen waren monatelange intensive Ermittlungen der zusammenwirkenden Kriminaldirektion Trier unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, den Kriminalpolizeiinspektionen und Staatsanwaltschaften Ansbach und Dresden, sowie den kosovarischen Behörden. Federführend bei dem Zusammenwirken der beteiligten Kriminalpolizeiinspektionen, Staatsanwaltschaften und kosovarischen Behörden zur Aktion im Kosovo war die Kriminaldirektion Trier.

In einer konzentrierten Aktion im Kosovo gelang es den dortigen Behörden und beteiligten Dienststellen insgesamt 13 Objekte zu durchsuchen, neun Verdächtige, hierunter auch die Köpfe der Bande, festzunehmen, sowie umfangreiches Beweismaterial sicherzustellen. Hierzu zählten neben Vermögenswerten wie hochwertigen Fahrzeugen auch umfassendes technisches Equipment zweier betriebener und nunmehr zerschlagener Callcenter, sowie auch Schusswaffen.

Vorgehensweise der Täter

Die äußerst perfide Vorgehensweise der Täter war hierbei fast immer gleich:
Zumeist rief die Bande ältere, alleinstehende Senioren in Deutschland an und suggerierte diesen einen Lotterie-Gewinn von mehreren hunderttausend Euro. Um den vermeintlichen Gewinn zu erlangen, wurden die Opfer zunächst dazu bewegt, für die Gewinnausschüttung anfallende Gebühren wie Transport-, Versicherungs- oder Notarkosten zu begleichen. Dies erfolgte durch Geldüberweisungen der Geschädigten ins Ausland, der Übermittlung von E-Cash-Codes, Einkaufsgutscheinen für große Internetportale oder persönliche Geldabholungen.

In unzähligen Telefonaten bauten die Täter eine regelrechte Vertrauensbasis zu den Opfern auf, die sie gezielt für ihre kriminellen Handlungen ausnutzten. Teilweise setzte die Bande sogar Geschädigte, mit der Erwartung, sie werden ihr verlorenes Geld zurückbekommen, unter Druck und veranlassten diese so, Geld bei anderen Geschädigten abzuholen. In vielen Teilen nahmen die Täter so enorme Geld- und Vermögenswerte an sich. Neben dem materiellen Schaden hatten die Anrufe für die Opfer auch häufig massive psychische Folgen.

Länderübergreifende Zusammenarbeit - EU Project "CILC"

Die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen den kosovarischen und deutschen Behörden, sowie Beteiligten aus dem EU Projekt ‚IPA 2017‘ des „Center for International Legal Cooperation“ führte schließlich zum erfolgreichen Schlag gegen diese Art der organisierten Bandenkriminalität. Zudem gelang es der unterstützenden Kriminalpolizei Niederbayern mit Sitz in Passau, die Ermittlungen wesentlich zu verdichten.

Weniger Anrufe zu Beginn der Pandemie - massiver Anstieg seit Mai 2020

Nachdem die Kriminalpolizei aus Trier, Ansbach und Dresden bereits seit 2018 intensiv gegen das kosovarische Callcenter ermittelte, wurde es zu Beginn der Coronapandemie im März bis Mai 2020 ruhiger und die Anrufe wurden weniger. Im Mai 2020 kam es wieder zu einem massiven Anstieg der Anrufe und einem sogenannten „Boom“ dieser Betrugsmasche.

Geldabholer festgenommen

So haben die Täter aus dem Kosovo im Mai dieses Jahres bei einem 78-jährigen Mann aus Landshut mehrfach durch betrügerische Anrufe insgesamt einen hohen fünfstelligen Eurobetrag erlangt. Bei einer Geldübergabe konnten in diesem Zusammenhang am 03.06.2020 zwei Geldabholer auf frischer Tat festgenommen werden. Diesem 28-jährigen Geldabholer, der ebenfalls kosovarischer Staatsangehöriger war, konnten insgesamt vier Geldabholungen in Dingolfing, Landshut und München nachgewiesen werden.

Auch zu einer Geldabholung in Baden Württemberg, bei denen einer der im Kosovo maßgeblich beteiligten Personen involviert war, konnten Bezüge hergestellt werden.
Durch mit Hochdruck geführte Ermittlungen der Kriminalpolizei Niederbayern konnte festgestellt werden, dass die 79-jährige Seniorin aus Dingolfing, die bereits an diesen 28-jährigen Geldabholer einen mittleren vierstelligen Eurobetrag übergeben hat, weiterhin massiv mit Telefonanrufen überhäuft wurde.

So gaben sich die Täter mit verschiedensten Identitäten aus. Sie bezeichneten sich selbst unter anderem als Polizeibeamte der örtlichen Dienststelle in Dingolfing, Mitarbeiter einer Geldtransportfirma, Notare, Mitarbeiter der Bundesbank, Mitarbeiter einer europäischen Gewinnspielfirma usw.. Dem Erfindungsreichtum der Betrüger waren hier keine Grenzen gesetzt.

Bei einer erneuten geplanten Geldübergabe im Juni dieses Jahres in Dingolfing konnten weitere zwei Geldabholer festgenommen werden. Auch diese beiden Täter waren kosovarische Staatsangehörige. Durch polizeiliche Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass sie durch die Täter, die im Kosovo festgenommen wurden, direkt für die Geldabholung angeleitet wurden. Diese Täter wiederum standen in Verbindung mit mindestens vier weiteren Geldübergaben im Bundesgebiet.
Die Hauptverhandlungen gegen die hier festgenommen Personen stehen noch aus.

Überregionale Zusammenarbeit hat sich ausgezahlt

Durch die weitere Zusammenarbeit und Ermittlungen im persönlichen Austausch mit den Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden in Dresden, Ansbach, Landshut, Passau sowie kosovarischen Behörden gelang es schließlich die Hintermänner zu identifizieren und die Callcenter zu lokalisieren.

Durch diesen Erfolg von länderübergreifender polizeilicher und staatsanwaltlicher Zusammenarbeit innerhalb Deutschlands sowie mit den kosovarischen Sicherheits- und Polizeibehörden konnten zurückliegende Taten geklärt und zahlreiche ältere Menschen vor erheblich größeren Schäden bewahrt werden.

Vorsicht vor Gewinnversprechen

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang erneut vor unlauteren Gewinnversprechen. Die Methode ist immer die gleiche:

Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, wie beispielsweise „Gebühren“ zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen, Gutscheincodes zu übermitteln oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.

Die Täter geben klare Zahlungsanweisungen: Sie schicken ihre Opfer zum Beispiel zur Post, um die angeblichen Kosten – häufig eine Summe von mehreren hundert bis sogar tausend Euro – zu überweisen, meist per Bargeldtransfer.

Oder sie fordern ihre Opfer dazu auf, Prepaid-Karten für Online-Käufe bei großen Online-Versandhäusern zu erwerben. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen, sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit dem Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer (PIN). Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie vorliegen hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.

Tipps der Polizei

 gegen Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern. Zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: Keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung. Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
Erstatten Sie im Zweifel eine Anzeige bei der Polizei oder wählen sie den Notruf 110!
Beim Verkauf von Online-Gutscheinkarten sollten Verkäufer ihre Kunden auf diese Betrugsmasche hinweisen.

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