NIEDERBAYERN. Die Autobahndirektion verfügte aufgrund der starken Hitzeeinwirkung auf die Fahrbahnen über einige Streckenabschnitte der ostbayerischen Autobahnen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h. Die Polizei wird ein verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in den sog. "Blow-Up-Bereichen" auf den Autobahnen A 3, A 92 und A 93 werfen.
Nach bisherigen Erkenntnissen unserer Verkehrsdienststellen halten sich Verkehrsteilnehmer nur bedingt an die ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeiten. Überschreitungen bis in den Fahrverbotsbereich hinein mussten registriert werden. Schwere Unfälle können bei Nichteinhaltung dieser Verkehrsvorschriften die Folge sein.
Bereits im Vorfeld möchte die Niederbayerische Polizei Geschwindigkeitsmessungen in den Bereichen ankündigen, in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund der Hitzeentwicklung möglicher Straßen- bzw. Fahrbahnschäden beschränkt wurde.
Wie schon berichtet, wurden aufgrund dieser Thematik bereits mehrere Beschädigungen an Fahrzeugen festgestellt, teilweise kamen durch diese sog. "Blow Ups" auf den Autobahnen im Zuständigkeitsbereich auch Personen zu Schaden.
Die Gefährlichkeit dieser hitzebedingten Fahrbahnschäden zeigt unter anderem ein tragischer, tödlicher Verkehrsunfall am 19. Juni 2013 im Bereich der BAB A 93, bei dem ein 59-jähriger Motorradfahrer noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen erlag. Vier weitere Personen erlitten in diesem Zusammenhang leichte Verletzungen, fünf Fahrzeuge waren beteiligt.