Der Ausschank und Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Hochprozentiges gibt es erst ab 18 Jahren. Auch Tabakwaren dürfen Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Trotzdem gelingt es Jugendlichen immer wieder beispielsweise in Diskotheken oder an Tankstellen, aber auch in Lebensmittelgeschäften und sonstigen Verkaufsstellen an Alkohol und Zigaretten zu kommen.
Um der bundesweiten Problematik, die auch vor Landshuts Stadtgrenzen nicht Halt macht, effektiv entgegenzuwirken, führt die Stadt präventive Maßnahmen zum Schutze der Jugendlichen durch. Zur Verbesserung des Jugendschutzes und um der unerlaubten Abgabe von Alkohol und Tabakwaren effektiv zu begegnen, wurden in der Faschingszeit seitens des Jugendamts in Zusammenarbeit mit der Polizei wieder eine größere Anzahl von Alkohol- und Tabakwaren-Testkäufen mit Minderjährigen in Landshut durchgeführt.
In diesem Rahmen hat die Testkäuferin in mehreren Verkaufsstellen branntweinhaltigen Alkohol und Tabakwaren erhalten. Außerdem wurde mit der Jugendlichen erstmals das Zutrittsverbot für Minderjährige in Spielhallen überprüft. Auch hier wurde der Jugendlichen in mehreren Fällen der Aufenthalt in den Spielräumen gestattet, ohne ihr Alter zu kontrollieren.
Gegen die Betroffenen werden vom Jugendamt entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Stadt Landshut weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass alle Gewerbetreibenden verpflichtet sind, die für ihren Gewerbebetrieb geltenden Jugendschutzbestimmungen einzuhalten sowie ihre Mitarbeiter entsprechend zu belehren.