Landshut - pm (25.06.2020) Bei der heutigen öffentlichen Sitzung des Umweltsenats (25.06.,16 Uhr) - erstmals unter der Leitung des neuen Bürgermeisters Dr. Thomas Haslinger - geht es im letzten Tagesordnungspunkt um einen vorliegenden Antrag zur Errichtung eines stattlichen Solarparks im Landschaftsschutzgebiet "Salzdorfer Tal" (im Bild blau markiert). Der Antrag hat - wenn es nach der Stadtvewaltung geht - gute Aussichten auf Erfolg.
Hier die Stellungnahme der Stadt zu diesem Antrag: Der Stadt liegt eine Anfrage vor zur Errichtung eines Solarparks am Rande des geplanten Landschaftsschutzgebietes „Salzdorfer Tal“ an der Grenze zur Gemeinde Kumhausen. Die Fläche ist derzeit als Acker genutzt. Am Südrand und an der Westseite der für den Solarpark vorgesehenen Fläche verläuft der Altenbacher Graben. Nördlich und östlich grenzt eine Waldfläche an.
Der gültige Flächennutzungs- Landschaftsplan stellt „Acker- und Grünlandflächen“ dar. Der Bau von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien (Windkraftanlagen, Solarparks) ist im Zuge des Klimaschutzes notwendig. Allerdings führt dies in manchen Fällen zu nicht unerheblichen Konflikten mit dem Naturschutz.
Aus der Sicht des Fachbereichs Naturschutz ist die Errichtung eines Solarparks an der betreffenden Stelle jedoch gut vorstellbar. Die Fläche liegt abseits der Verbindungsstraße nach Berndorf/Kumhausen und abseits der von Erholungssuchenden bevorzugten Wege. Damit ist die Wirkung auf das Landschaftsbild von untergeordneter Bedeutung. Durch die Randlage liegt nach Auffassung der Verwaltung im bestehenden regionalen Grünzug auch keine die „freie Landschaft“ beeinträchtigende Bebauung vor. Zudem ist die bisherige Nutzung als Acker naturschutzfachlich nicht hoch zu bewerten.
Einzuhalten ist nach Art. 16 Abs. 1 Nr. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz entlang des Altenbacher Grabens ein Gewässerrandstreifen von 5 m. Ein gewisser Abstand (5 – 10 m) zum Waldrand sollte ebenfalls eingehalten werden. Die Fläche unter den Solarmodulen ist als extensives Grünland anzulegen und auch entsprechend zu bewirtschaften. Wenn die Fläche eingezäunt werden soll ist die Einfriedung so zu gestalten, dass sie für Kleintiere durchlässig ist.
Der gültige Flächennutzungs- Landschaftsplan muss für den Solarpark geändert werden und es ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Beschlussvorschlag der Stadt:
1. Vom Bericht des Referenten über das Vorhaben, im geplanten Landschaftsschutzgebiet „Salzdorfer Tal“ an der Grenze zur Gemeinde Kumhausen auf einer bislang als Acker intensiv genutzten Fläche einen Solarpark zu errichten, wird Kenntnis genommen.
2. Der Umweltsenat stimmt dem Vorhaben im Grundsatz zu.
3. Die Fläche ist unter den Solarmodulen als extensives Grünland anzulegen und zu bewirtschaften. Zum Altenbacher Graben ist mindestens der gesetzliche Uferrandstreifen von 5 m einzuhalten. Ebenso ist zum nördlich angrenzenden Wald ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.
Man darf gespannt sein wie der Umweltsenat heute in seiner ersten Sitzung der neuen Stadtratsperiode dieses Vorhaben bewertet.