(25.01.2018) Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Hauptstrecken der Eisenbahn. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollen, insbesondere auch unter Beteiligung der betroffenen Anwohner, ein Überblick über die bestehende Lärmbelastung erstellt werden.
Weiter werden Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm erarbeitet und umgesetzt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat nun den ersten Teil des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Der sogenannte Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap abrufbar und auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar. Dieser ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die von Ende Juni bis Mitte August 2017 stattfand. Insgesamt sind in der ersten Phase bundesweit circa 38.000 Beteiligungen eingegangen.
Am Mittwoch startete die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 7. März 2018 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A über eine entsprechende Anwendung auf die genannte Informations- und Beteiligungsplattform zu geben.
Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.
Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.
Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn gerichtet werden. In Hinblick auf die Priorisierung von deutschlandweit zu planenden Lärmschutzmaßnahmen ist es wichtig, dass die betroffenen Anwohner die angebotenen Möglichkeiten zur Verfahrensbeteiligung rege nutzen.
Den Landshuter Bürgern wird empfohlen, an der Befragung für die Haupteisenbahnstrecke München – Landshut – Regensburg/Passau teilzunehmen.