Das Durchfahrtsverbot wird reihenweise ignoriert. - Foto: W. Götz
Landshut – gw (12.03.2020) Seit Montag bauen die Stadtwerke vor dem Karstadt neue Wasserleitungen ein. Daher musste die Fahrspur Richtung Hauptbahnhof gesperrt werden. Doch den meisten Autofahrern ist das egal, vor allem Abends, wenn die Bauarbeiten ruhen. Das war auch ein Thema im Verkehrssenat. Der richtige Weg führt nämlich nicht illegal durch die Baustelle sondern durch den Tunnel.
In Verkehrssenat wurde eine unzureichende Beschilderung von der Inneren Münchner Straße und Grätzberg kommend angesprochen. Hier wird nachgebessert. Der Vertreter der Polizei bestätigte, dass bereits kontrolliert wurde und auch weiterhin wird.
Die Empfehlung der Stadtverwaltung:
Für den Verkehr aus Richtung Tunnel/Kupfereck in Fahrtrichtung Luitpoldbrücke wird die Wittstraße ab der Zufahrt zum Parkhaus Wittstraße gesperrt. Eine Zufahrt aus dieser Richtung ist nur mehr bis zum Parkhaus Karstadt/Oberpaur möglich. Die Umleitung erfolgt über den Josef-Deimer-Tunnel – Podewilsstraße – Schlachthofstraße – Stethaimerstraße – Johannisstraße – Luitpoldstraße und ist ausgeschildert. Die Umleitungsbeschilderung wurde vergangene Woche nochmals geprüft und aufgestockt.
Um den öffentlichen Personennahverkehr aufrecht erhalten zu können, wurde für die Stadtbuslinien – und nur für diese – eine Baustellenampel eingerichtet. Die Haltestellen im Bereich Wittstraße beziehungsweise Ländtorplatz werden ebenfalls normal angefahren. Die Verkehrsteilnehmer werden nachdrücklich gebeten, der Umleitung zu folgen und dadurch dazu beizutragen, lange Rückstaus auf der Wittstraße zu vermeiden. Die Polizei wird im gesperrten Bereich kontrollieren.
Da sich das Baufeld im unmittelbaren Anschluss an der vorhandenen Ampelanlage beim Bernlochner befindet, muss dieser Übergang gesperrt werden; Fußgänger und Radfahrer werden gebeten, die unter der Luitpoldbrücke befindliche Unterführung zu benutzen. Fußgänger können zudem über den innen liegenden unter den Arkaden des Kaufhauses vorhandenen Gehweg ausweichen.
Die Zufahrten zu den im gesperrten Bereich liegenden Anwesen beziehungsweise Stellplätzen sind in der Regel auch während der Baumaßnahme gewährleistet.
Die Stadt bittet darum, die während der Bauzeit geltenden Verkehrsregelungen und Zufahrtsbeschränkungen zu beachten, um einen geordneten und zügigen Bauablauf zu ermöglichen. Für die Belastungen und Einschränkungen wird um Verständnis gebeten.