Allgemeinwohl? (Frau Steinberger)

Sehr geehrte Frau Steinberger, ein funktionierender Rechtsstaat zeichnet sich vor allem auch dadurch aus, dass juristische Sachverhalte dort nicht nach (vermeintlichen) Mehrheitsmeinungen entschieden werden, sondern im Gegenteil, dass es auch einen rechtlichen Schutz von Einzelinteressen gibt. Dazu gehört selbstverständlich auch der Rechtschutz für Firmen, Investoren und Anleger. Das mag einem gefallen oder auch nicht. Ich tippe übrigens darauf, dass Sie das im Bereich der Infrastrukturplanung völlig anders beurteilen. - Freundlichen Gruß, Alexander Putz