Landshut (02.02.2018) Auch im Jahr 2018 fördert der Freistaat Bayern die Sportvereine wieder im Rahmen der „Vereinspauschale“. Die entsprechenden Anträge können die im Stadtgebiet ansässigen Vereine bei der Stadtverwaltung Landshut stellen. Antrag-Abgabeschluss ist der 1. März. - Ab sofort können die im Stadtgebiet ansässigen Sportvereine einen Antrag auf Gewährung einer "Vereinspauschale" stellen. Abgabeschluss ist der 1. März.
Die allgemeinen Fördervoraussetzungen für die Gewährung der Vereinspauschale sind in den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern festgelegt. Die Förderhöhe ist dabei abhängig von den Mitgliederzahlen der Vereine, wobei insbesondere die Anzahl der Kinder und Jugendlichen besonders gewichtet werden sowie die Anzahl der im Verein tätigen anerkannten Übungsleiter.
Die Antragsunterlagen für die in der Stadt Landshut angesiedelten Sportvereine sowie genauere Informationen zur Förderung sind unter Opens external link in new windowwww.landshut.de/vereinspauschale hinterlegt. Weiterführende Informationen und Fragen zur Vereinspauschale können auch telefonisch bei der Stadt Landshut im Rathaus, Hauptamt – Sachgebiet Organisation und Sport, unter Telefon 881493 oder 881455 angefragt werden.
Die Anträge der Sportvereine sowie die entsprechenden Übungsleiterscheine im Original müssen bis spätestens 1. März bei der Stadtverwaltung Landshut vorliegen. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können keine Berücksichtigung mehr finden, da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel vom Freistaat Bayern auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden.