Hunde-Welpen in einem Kofferraum
Besonders während der momentanen Urlaubszeit stellen Tierärzte im Landkreis Landshut vermehrt fest, dass ungeimpfte Hundewelpen aus südosteuropäischen Ländern aus dem Urlaub mitgebracht werden. Das Veterinäramt am Landratsamt Landshut weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Hundewelpen nach einer EU-Verordnung nur nach Deutschland gebracht werden dürfen, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben.
Damit soll neben einer möglichen Verschleppung der Tollwut auch dem illegalen Welpenhandel Einhalt geboten werden. Mit der neuen Verordnung gilt seit Dezember 2014 für private Reisen dieselbe Regelung wie für gewerbliche Transporte. In der Vergangenheit hatten sich skrupellose Hundehändler oftmals die erleichterten Bedingungen des privaten Reiseverkehrs zu Nutze gemacht, indem sie Handelstiere bewusst falsch als privat verbrachte Tiere deklarierten.
Daher gilt jetzt auch für das private Verbringen von Welpen nach Deutschland und für sonstige Reisen, dass eine gültige Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden muss. Zum Zeitpunkt der Impfung müssen die Welpen mindestens zwölf Wochen alt sein, der Impfschutz wird 21 Tage nach dem Impftermin wirksam. Erst danach, also nach der 15. Lebenswoche, dürfen Hundewelpen nach Deutschland transportiert werden. Im Urlaub gekaufte Welpen erfüllen diese Impfpflicht oftmals nicht. Bei der Einreise oder spätestens beim Tierarzt erleben die neuen Hundebesitzer dann oft eine böse Überraschung.
Für weitere Auskünfte steht das Veterinäramt am Landratsamt Landshut unter Telefon 0871/408-4000 zur Verfügung.