In wenigen Tagen geht's los: Über 2300 Landshuter schlüpfen in originalgetreue, mittelalterliche Kostüme und lassen unter der Regie des Vereins „Die Förderer" die Landshuter Hochzeit von einst lebendig werden. In den drei Festwochen werden bis zu 600000 Besucher aus aller Welt erwartet. Höchste Priorität hat bei den Verantwortlichen den Teilnehmern, Bürgern und Besuchern ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten.
Seit Mitte des vergangenen Jahres hat die Stadt zusammen mit dem Veranstalter, der Polizei und den Rettungs- und Hilfsorganisationen ein Sicherheitskonzept erarbeitet, um die Grundlage dafür zu schaffen.
Es wurde ein Paket sicherheits- und verkehrsrechtlicher Maßnahmen geschnürt, das nur gelingen kann, wenn alle Bürger und Besucher der Veranstaltungen bereit sind, durch ihr Verhalten und die Einhaltung der getroffenen Regelungen ihren Teil der Gesamtverantwortung mitzutragen.
Nur noch wenige Tage bis zum Start der Landshuter Hochzeit, bei der die Sicherheit der Bürger, Teilnehmer und Besucher höchste Priorität hat.
Nachfolgend alle Regelungen rund um die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen:
Was während der gesamten Veranstaltungsdauer beachtet werden muss
Tribünennutzung spätnachts und Grillen verboten
Auf den Besuchertribünen am Postplatz, in der Altstadt und am Dreifaltigkeitsplatz ist der Aufenthalt täglich in der Zeit von 1 bis 6 Uhr verboten. Das Aufenthaltsverbot gilt für die gesamte Aufstelldauer der Tribünen. Zudem ist das Grillen und Betreiben von offenen Feuerstätten auf und zwischen den Tribünen im Innenstadtbereich verboten.
Warum: Zum Aufenthaltsverbot: Es hat sich bei den vergangenen Aufführungen der „Landshuter Hochzeit 1475" (2005, 2009) gezeigt, dass die Tribünen an den Abenden außerhalb der offiziellen Veranstaltungen immer mehr von verschiedensten Personen und Gruppen aufgesucht werden, um sich dort aufzuhalten, zu essen, zu trinken und zu feiern (sogenannte „Tribünenfeste").Dabei ergaben sich in den späteren Nachtstunden erhebliche Probleme durch stark alkoholisierte Personen, Gefährdungen durch Glasbruch und Belästigungen der Anwohner durch Lärm.
Bei allem Verständnis für fröhliche, friedliche Zusammenkünfte auf den Tribünen sind im angemessenen Rahmen auch die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die berechtigten Interessen der Nachbarschaft vor unzumutbaren Lärmbelästigungen zu berücksichtigen, insbesondere von 1 bis 6 Uhr.
Zum Grillverbot: Nachdem die Tribünen zum Großteil aus Holz bestehen, stellt das Betreiben von Grillanlagen und offenem Feuer eine erhebliche Brandgefahr dar. Bei einer stark bevölkerten Altstadt gelangen Löschfahrzeuge nur schwerlich an einen Schadensort.
Was gilt an den Hochzeitssonntagen
Mobiliar im Bereich der Festzugstrecke
Während des Hochzeitszuges an den vier Veranstaltungssonntagen am 30. Juni, 7., 14. und 21. Juli ist entlang der Zugstrecke Innere Münchener Straße, Dreifaltigkeitsplatz, Altstadt, Postplatz, Heilig-Geist-Gasse, Bischof-Sailer-Platz und Neustadt das Aufstellen von sperrigem Mobiliar untersagt; dazu zählen beispielsweise Tische aller Art, Sofas und Sessel. Aber auch Ansammlungen von Bänken oder Stühlen können zum gefährlichen Hindernis werden. Es ist verboten, jegliches Mobiliar mit Sicherungsvorrichtungen zu befestigen, etwa mit Seilen oder Ketten.
Die Gehsteigbereiche hinter und zwischen den jeweiligen Tribünen und die Einmündungen und Durchgänge der Verbindungsstraßen und -gassen zwischen Ländgasse und Altstadt, Altstadt und Neustadt, Neustadt und Freyung sowie die Übergänge Altstadt – Zweibrückenstraße, Bischof-Sailer-Platz – Bauhofstraße und Bischof-Sailer-Platz – Am Alten Viehmarkt sind als Flucht- und Rettungswege von jeglichen Hindernissen freizuhalten.
Warum: Während der Durchführung des Hochzeitszuges halten sich im Bereich der Zugstrecke bis zu 100.000 Zuschauer auf. Knapp 9.000 davon befinden sich geordnet auf Tribünenplätzen, die restlichen Besucher verteilen sich stehend entlang der Zugstrecke auf den Gehsteigen beziehungsweise am Straßenrand.
Bei einer derartigen Großveranstaltung sind aufgrund der hohen Besucherzahl, der Dauer und nach Art/Rahmen/Ablauf der Veranstaltung sanitätsdienstliche Versorgungsnotwendigkeit und Schadensereignisse nicht auszuschließen.
Nach den Erkenntnissen vorangegangener Aufführungen versuchen Besucher und Anwohner immer wieder, im Bereich der Stehplätze entlang der Zugstrecke eigenhändig Sitzmöglichkeiten zu schaffen. Bereits in den frühen Morgenstunden des Veranstaltungstages wird Mobiliar neben und zwischen den fest installierten Sitztribünen aufgestellt; dabei reicht das Spektrum von Bierbänken, Biertischen und Stühlen bis zu massiven Sitzmöbeln und Tischen. Mobiliar wurde an Tribünen, Verkehrszeichen oder untereinander mit Ketten und Seilen befestigt, um die Plätze zu sichern und ein Entfernen durch Dritte zu verhindern.
Diese Möblierung stellt im Schadensfall ein hohes, nicht kalkulierbares Risiko für die öffentliche Sicherheit und eine Gefährdung für Gesundheit, Leib und Leben dar. Bei einem Ereignis mit Panikreaktion beziehungsweise bei erforderlicher Räumung oder Evakuierung werden diese Gegenstände zu gefährlichen Stolperfallen und Hindernissen.
Die Verbindungsstraßen und -gassen im Veranstaltungsbereich des Hochzeitszuges und die Gehwegbereiche stellen die einzigen Flucht- und Rettungswege dar. Deren Verfügbarkeit ist nicht mehr gegeben, wenn die Einmündungsbereiche, Zuwege und Freiflächen zwischen den Tribünen durch wild platziertes und zum Teil befestigtes Mobiliar versperrt sind.
Personen-Aufenthaltsverbot für gesperrte Bereiche
Die nachfolgenden Bereiche sind an den vier Hochzeitssonntagen von 12 bis 17 Uhr für den Aufenthalt von Personen gesperrt: Gehweg an der Inneren Münchener Straße zwischen Grätzberg und Einmündung Alte Bergstraße; Gehweg an der Inneren Münchener Straße zwischen Klöpflgraben und Alte Bergstraße; Gehwege beidseitig an der Neustadt zwischen Bischof-Sailer-Platz und Herrngasse (sogenannte „Ursulinenenge"); Bereich entlang der Heilig-Geist-Kirche von der Einmündung Altstadt/Postplatz bis zur Einmündung Postplatz/Heilig-Geist-Gasse.
Warum: Der Abschnitt der Inneren Münchener Straße zwischen Klöpflgraben/Grätzberg und der Einmündung Alte Bergstraße wird für die Aufstellung des Hochzeitszuges genutzt. Durch die Enge der Straße und die sich fortsetzende Verengung Richtung Dreifaltigkeitsplatz gibt es bei einem Schadensereignis aufgrund der baulichen Gegebenheiten keine rückwärtigen Ausweich- und Fluchträume.
Dasselbe gilt für den Bereich unmittelbar vor der Nordfassade der Heilig-Geist-Kirche (Postplatz). An dieser Engstelle besteht keine Möglichkeit, dass Personen bei einem Schadensereignis den Schadensort verlassen können, da sie zwischen Hochzeitszug und Kirchengebäude eingeschlossen sind.
Der Hochzeitszug muss zweimal die Engstelle im Einmündungsbereich vom Bischof-Sailer-Platz in die Neustadt passieren. Auch an diesem Ort, der sogenannten „Ursulinenenge" besteht mangels Ausweichmöglichkeit eine erhebliche Gefährdung für Fußgänger und Zuschauer.
Abstellen von Fahrrädern und Krafträdern
An den vier Hochzeitsonntagen ist in allen öffentlichen Straßen, Gassen und Wegen im Innenstadtbereich zwischen Isar, Ländgasse, Altstadt, Neustadt und Freyung das Abstellen von Fahrrädern und Krafträdern von 7 bis 17 Uhr verboten.
Für Fahrräder werden ersatzweise folgende öffentliche Abstellplätze eingerichtet: Grieserwiese (Grünstreifen entlang Preysingallee); Martinsfriedhof (unter den Bäumen); Mühleninsel (Grünflächen zwischen dem Gasthaus „Zur Insel" und dem Geh- und Radweg zum Ländsteg); Ländtorplatz (Grünanlage zwischen dem Ländtorplatz und den öffentlichen Toiletten); Orbankai (Grünstreifen entlang dem ehemaligen Postgebäude); Freyung (östlich der Jodokskirche - Parkanlage vor dem Hans-Carossa-Gymnasium); Podewilsstraße (Vorplatz neues Gebäude Finanzbehörden);
Warum: Während der Aufführung des Hochzeitszuges halten sich insgesamt bis zu 100.000 Besucher und Mitwirkende im Veranstaltungsbereich zwischen Altstadt und Neustadt auf. Der Bereich befindet sich im Stadtzentrum und ist durch einen eng strukturierten Baustil gekennzeichnet. Der Festzug bewegt sich in den beiden parallel angelegten Hauptstraßen der Stadt; aufgrund der Zuglänge kommt es zu einem teilweisen Einschluss der sich zwischen Alt- und Neustadt aufhaltenden Zuschauer. Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist es im Hinblick auf ein eintretendes Schadensereignis unabdingbar, sämtliche Straßen und Gassen im Bereich des Zugweges als Flucht- und Rettungswege konsequent von Hindernissen frei zu halten. Diese Funktion wird durch unkontrolliertes Abstellen von Fahrrädern oder Krafträdern erheblich eingeschränkt beziehungsweise verhindert.
Die Stadt ist sich bewusst, dass diese Regelungen mit gewissen Einschränkungen verbunden sind. Diese sind jedoch erforderlich, um Risiken und Gefahren zu minimieren und allen Teilnehmern und Besuchern nach Möglichkeit ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewähren. Die Aussicht, dass das große Fest mit Hilfe der getroffenen Maßnahmen ohne Schäden für Gesundheit und Leben gelingen kann, sollte es jedermann wert sein, sich an die Regeln zu halten.
Nachfolgend alle Regelungen rund um die verkehrsrechtlichen Maßnahmen:
Gemeinsam mit den „Förderern", der Polizei und den Rettungs- und Hilfsorganisationen bereitete die Stadt in den vergangenen Wochen die verkehrstechnische Abwicklung im Umfeld der „Landshuter Hochzeit" vor. Die Stadt Landshut bittet alle Verkehrsteilnehmer darum, die nachfolgenden Maßnahmen zu beachten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
Was während der gesamten Veranstaltungsdauer beachtet werden muss
Straßensperrungen
Dienstags bis freitags – Fest- und Tanzspiele/Mummenschanz/Tavern in der Steckengassen
Während der Aufführungen der „Fest- und Tanzspiele" im Rathaus¬, des „Nächtlichen Mummenschanz" in der Residenz sowie der „Tavern in der Steckengassen" im Salzstadel ist die Alt¬stadt auch während der Festwochen im Rahmen der Fußgängerzonenregelung zwischen den Einmündungen Grasgasse und Spiegelgasse für den Individualverkehr gesperrt; die Linienbusse umfahren abends die Altstadt. Sollte es die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs besonders im Zusammenhang mit den „Tribünenfesten" erfordern, wird die Altstadt aus Richtung Zweibrückenstraße bereits ab der Einmündung Isargestade/Mühleninsel gesperrt.
Samstags und sonntags – Zwischensperrung
Aufgrund des „historischen Altstadt¬lebens" besonders an den Samstagen und Sonntagen wird die Altstadt zwischen dem Isargestade und der Spiegelgasse gesperrt.
Diese Sperrphase gilt an den vier Wochenenden am 29./30. Juni, am 6./7. Juli, am 13./14. Juli und am 20./21. Juli jeweils ab samstags 13 Uhr bis montags 6 Uhr; zu diesen Zeiten ist das Fahren für jeglichen Verkehr untersagt.
„Treffpunkt Trausnitz/Fechtschule auf der Burg"
An den Festsonntagen findet auf der Burg Trausnitz jeweils ab circa 10 bis 11.30 Uhr der „Treffpunkt Trausnitz" sowie an den Samstagen von 14 bis 15.30 Uhr auf der Schwedenwiese die „Fechtschule auf der Burg" statt.
Hierzu gilt an den Samstagen und Sonntagen an den Zufahrtsstraßen sowie den umliegenden Straßen zur Burg ein beidseitiges Haltverbot. Ebenso werden die Kalcherstraße, ab der Einmündung Gerhard-Hauptmann-Straße, und die Edmund-Jörg-Straße, ab der Einmündung Am Graben, zu den Veranstaltungszeiten vollständig gesperrt. Ein Befahren der Straßenzüge ist daher an den Samstagen von circa 13 bis 16 Uhr und an den Sonntagen von 9 bis 12 Uhr nur für die Anlieger gestattet.
Schlussgottesdienst
Am Montag, 22. Juli, wird in der Zeit zwischen 18.30 und 20.30 Uhr in der Martinskirche der Schlussgottesdienst gefeiert. Während dieser Zeit wird die Altstadt zwischen der Spiegelgasse und der Grasgasse, besonders aber ab der Theaterstraße für jeglichen Verkehr gesperrt.
Buslinienverkehr der Stadtwerke
Während der Aufführungswochen wird durch die verschiedenen Sperrphasen im Innenstadtbereich der Linienbetrieb erheblich behindert beziehungsweise eingeschränkt. Um die notwendigen Fahrplanänderungen merkbar zu gestalten, werden die Busse der Stadtwerke montags bis freitags, 18 Uhr bis Betriebsende sowie samstags und sonntags ganztägig gleichmäßig umgeleitet.
Die Umleitungen werden wie folgt gefahren:
Linie 1, 4, 8, 9, 10: unverändert;
Linie 2: Ergolding - Hauptbahnhof - Luitpoldstraße - Stadttheater und zurück;
Linie 3: Auloh - Niedermayerstraße - Podewilsstraße - Isargestade - Seligenthaler Straße - Hauptbahnhof - Wolfgangsiedlung und zurück;
Linie 5: Montag mit Samstag: Moniberg - Niedermayerstraße - Podewilsstraße - Innere Regensburger Straße - Zweibrückenstraße - Isargestade und zurück;
Sonntag: Moniberg - Niedermayerstraße - Podewilsstraße - Isargestade - Zweibrückenstraße - Hauptbahnhof und zurück;
Linie 6: Auwaldsiedlung – Niedermayerstraße - Podewilsstraße - Isargestade - Seligenthaler Straße - Hauptbahnhof - Altdorf/Süd - Eugenbach und zurück;
Linie 7/7A: Mitterwöhr - Innere Regensburger Straße - Isargestade - Podewilsstraße - Niedermayerstraße - Hagrain (Linie 7A bis Berggrub)- Hofberg - Englberg - Innere Stelze - Kupfereck - Grätzberg (Haltestelle Obere Altstadt entfällt bis zum Abbau der Tribünen) und zurück über Grieserwiese - Kupfereck bis Hauptfriedhof, unverändert dann über Isargestade - Innere Regensburger Straße bis Campingplatz;
Linie 11: Piflaser Weg - Isargestade - Zweibrückenstraße, dann unverändert bis Löschenbrand und zurück;
Linie 12: Ergolding - Piflas - Stethaimerstraße - Seligenthaler Straße - Isargestade und zurück;
Linie 14: Isargestade - Podewilsstraße - Niedermayerstraße - Wolfsteinerau und zurück;
Die Airportlinie verkehrt nur bis/ab Haltestelle Isargestade
Abendlinien
Linie 101, 104, 110: unverändert;
Linie 102: Stadttheater - Luitpoldstraße - Hauptbahnhof - Industriestraße - Piflas - Ergolding und zurück;
Linie 103: Auloh - Niedermayerstraße - Podewilsstraße - Isargestade - Seligenthaler Straße - Hauptbahnhof - Wolfgangsiedlung und zurück;
Linie 105: Moniberg - Niedermayerstraße - Podewilsstraße - Isargestade - Seligenthaler Straße - Hauptbahnhof und zurück;
Linie 106: Isargestade - Christoph Dorner Straße - Breslauerstraße - Mitterwöhr - Auwaldsiedlung und zurück, bis Realschule unverändert, dann über Innere Regensburger Straße bis zum Isargestade;
Linie 107: Isargestade - Podewilsstraße – Josef-Deimer-Tunnel - Grieserwiese - Wernstorferstraße - Kalcherstraße - Hagrain - Niedermayerstraße - Podewillstraße - Innere Regensburger Straße - Isargestade;
Linie 108: Eugenbach - Wolfgangsiedlung - Altdorferstraße - Hauptbahnhof - Seligenthaler Straße - Bismarckplatz - Innere Regensburger Straße - Isargestade und zurück über Zweibrückenstraße;
Linie 109: Gündlkoferau - Münchnerau - Siebensee - Rupprechtstraße - Hauptbahnhof - Seligenthaler Straße - Bismarckplatz - Innere Regensburger Straße - Isargestade und zurück über Zweibrückenstraße;
Die Haltestelle der Airportlinie in der Altstadt wir zur Haltestelle Sutor vorverlegt.
Haltestellen
Auf den vorstehenden Umleitungsstrecken werden alle regulären Haltestellen des städtischen Liniennetzes bedient.
Zusätzlich wird die Bedarfshaltestelle „Finanzamt" eingerichtet.
Für die wegfallenden Haltestellen in der unteren Altstadt wird auf die Haltstelle „Isargestade" und in der oberen Altstadt auf die Haltstelle „Stadttheater" verwiesen.
Taxistandplätze
„Untere Altstadt"
Der Taxistandplatz „Untere Altstadt" wird in den Festwochen montags bis samstags ab 13 Uhr in die Untere Altstadt (im Bereich der Aus¬mündung der Unteren Ländgasse) verlegt und samstags ab 13 Uhr bis montags 6 Uhr auf die zwischen dem Postplatz und das Isargestade gelegene Heilig-Geist-Brücke.
„Obere Altstadt"
Der Taxistandplatz „Obere Altstadt" wird nur während des Hochzeitszuges aufgelöst und an die Wittstraße entlang dem Kaufhaus Karstadt verlegt.
„Festplatz"
Während der gesamten Dauer des Festes wird an den Wochenenden, freitag von 19 bis 24 Uhr und samstags von 19 Uhr bis montags 6 Uhr an der Wittstraße in Höhe Karstadt der Taxistandplatz „Festplatz" eingerichtet.
Welche Verkehrsregeln gelten an Hochzeitssonntagen
Straßensperrungen
An den vier Sonntagen werden wegen des stattfindenden Hochzeitszuges (14 bis etwa 16 Uhr) im Bereich der Innen¬stadt bereits ab etwa 10 Uhr folgende Straßenzüge in Richtung Innenstadt gesperrt: Kupfereck, Innere Münchener Straße, Alte Bergstraße/Klöpflgraben, Bindergasse, Regierungsstraße, Am Alten Viehmarkt, Heilig-Geist-Brücke (Umleitung über Isargestade), nördlich Luitpoldbrückenkopf (Umleitung über Gabelsbergerstraße). Gesperrt sind neben der Altstadt und der Neustadt auch sämtliche zwischen der Ländgasse und der Freyung gelegene Verbindungsgassen und -straßen.
Parkverbote
Zur Freihaltung der Veranstaltungsräume, des Fest¬zugweges, insbesondere aber auch der notwendigen Flucht- und Rettungswege, sind sämtliche in der Innenstadt gelegenen Straßenzüge vom Parkverkehr freizuhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Haltverbote nicht nur mit Verwarnungen, sondern besonders entlang der Zugwege und den dazwischen liegenden Gassen mit Abschleppungen durchgesetzt werden. Das Straßenverkehrsamt und die Polizei appellieren daher an alle Verkehrsteilnehmer, die ausgeschilder¬ten Haltverbote im eigenen Interesse zu beachten.
Bewohnerparkzonen
Auch an die Inhaber von Parkausweisen für die entlang des Zugweges beziehungsweise den angrenzenden Gassen gelegenen Bewohner¬parkzonen ergeht der Hinweis, dass sämtliche im Innenstadtbereich angesiedelten Bewohnerparkzonen (Dreifaltigkeitsplatz, Obere Ländgasse, Spiegelgasse, Kirchgasse, Schirmgasse, Steckengasse, Grasgasse, Untere Ländgasse, Herrngasse, und Königsfeldergasse) an den Sonntagen völlig vom Parkverkehr freizuhalten sind; für die Inhaber von Bewohnerparkausweisen der genannten Zonen besteht die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge je nach Zuteilung auf der Grieserwiese (Dreifaltigkeitsplatz, Obere Ländgasse, Spiegelgasse und Kirchgasse), dem Regierungsplatz (Schirmgasse, Steckengasse und Grasgasse), dem Parkplatz Mühleninsel (Untere Ländgasse) und dem Parkplatz der Justizbehörden (Königsfeldergasse und Herrngasse) abzustellen.