Die Haushaltsberatungen über freiwillige Leistungen finden in Landshut nach wie vor unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. So ist es auch in der Geschäftsordnung des Stadtrates geregelt, die sich das Plenum im Juli gegeben hat. Die Stadtratsfraktion der Grünen sieht darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der öffentlichen Beratung und bittet nun in einem Schreiben an die Regierung von Niederbayern um kommunalaufsichtliche Prüfung. Die Landshuter Regelung, Zuschussanträge und freiwillige Leistungen generell nichtöffentlich zu beraten, ist einzigartig.
In keiner anderen Geschäftsordnung eines Stadtrates ist auch nur eine ähnliche Formulierung zu finden", sagt Fraktionsvorsitzende Sigi Hagl. In nahezu allen bayerischen Städten werde darüber öffentlich beraten. Das sei nicht nur bayerischer Standard, sondern leite sich schlicht aus dem Demokratieprinzip ab.
Größtmögliche Transparenz ist gerade dort geboten, wo die Stadt den größten Handlungsspielraum bei der Haushaltsaufstellung hat, nämlich den freiwilligen Leistungen. Nach Ansicht Hagls würde eine kritische Öffentlichkeit auch der von Oberbürgermeister Hans Rampf wiederholt scharf kritisierten „Klientelpflege", die im Stadtrat seiner Meinung nach betrieben werde, entgegenwirken.
sh