Bayern zählt zu den Bundesländern mit den höchsten Mieten und der größten Wohnungsknappheit. Die Mietpreisbremse soll nun den Wohnungsmarkt entspannen. Der Bundestag hatte das Instrument beschlossen, um den teilweise rasanten Anstieg von Mieten in bestimmten Regionen ab 1. Juni einzudämmen. Doch Anspruch und Realität gehen weit auseinander – der Raum Landshut spiegelt dabei die Situation in Bayern wieder. - Zum 1. Juni wäre es möglich gewesen und Bayern hätte die Mietpreisbremse einführen können – doch das ging der CSU-geführten Staatsregierung zu schnell und versprach, diese zumindest „zügig" einzuführen.
Der genaue Zeitpunkt, zu dem eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen werden wird, steht bisher auch noch nicht fest.
Die Landesregierung untersuchte den Wohnungsmarkt und erstellte Gutachten über dicht besiedelte Städte, Bezirke und Gemeinden mit hohen Mieten. Pikant ist in diesem Zusammenhang, dass die Staatsregierung seit mindestens acht Wochen entsprechende Daten vom Statistischen Landesamt vorliegen hat. Das Amt hatte anhand einer Analyse die Mietpreisbremse für 142 Gemeinden vorgeschlagen. "Es ist schon bemerkenswert, dass die CSU-Regierung diesen wertvollen Datensatz offenbar seit Wochen ignoriert und nicht schon längst gehandelt hat.
Das Ganze geht zu Lasten der Mieter, die aktuell eine neue Wohnung suchen und für die eine zügige Einführung der Mietpreisbremse nicht schnell genug gehen kann", kritisiert Andreas Lotte, Wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, der am 29. Juni bei einer Veranstaltung der SPD-Landtagsfraktion auf Einladung von Ruth Müller in Landshut dazu Stellung nehmen wird.
Die einen wollen, aber dürfen nicht, die anderen könnten, aber wollen nicht
Viele Tausend Wohnungssuchende setzen große Hoffnung auf die Mietpreisbremse in Bayern. Doch die allermeisten von ihnen dürften enttäuscht werden. Nur 142 Gemeinden in Bayern erfüllen die Kriterien für eine Mietpreisbremse, doch gerade mal 48 davon haben auch Interesse daran. Ganze 17 Gemeinden würden die Mietpreisbremse gern einführen, erreichen aber nach den von der Staatsregierung entworfenen Kriterien nicht genügend Punkte. Das heißt: Die Gemeinden selbst empfinden ihren Wohnungsmarkt als angespannt, die Staatsregierung aber sieht das anders.
Wer hat die Mietpreisbremse in Landshut und Altdorf abgelehnt?
Im Raum Landshut stellt sich die Lage so dar: In Landshut hat der Stadtrat die Mietpreisbremse befürwortet, auch die Statistik stimmt einer Einführung zu, aber von der Stadtverwaltung wurde sie bei der Befragung abgelehnt, wie die Landtagsabgeordnete Ruth Müller von ihrem Landtagskollegen Andreas Lotte erfahren hat.
Auch die SPD-Vorsitzende und Fraktionsvize der Landshuter SPD Anja König drängt auf eine Mietpreisbremse in Landshut. „Wir haben derzeit einen jährlichen Zuzug von bis zu 1500 Einwohnern und gleichzeitig einen Wohnungsmangel.", begründet König ihre Forderung. Der Druck ist so groß, dass alle Preise in Kauf genommen werden und somit die Mietpreise in Landshut dramatisch ansteigen. Die Anzahl von bezahlbaren Wohnungen oder gar Sozialwohnungen reduziert sich und zugleich entstehen fast nur Wohnungen im Hochpreissegment.
Wie angespannt der Wohnungsmarkt in der Metropolregion München ist, sieht man auch daran, dass auch im Landkreis die Gemeinde Altdorf vom Landesamt für Statistik als Gebiet gesehen wird, in dem die Mietpreisbremse wirken soll. Doch hier wurde der Vorschlag ebenso von der Kommune abgelehnt.
Die Landtagsabgeordnete stellt sich deshalb die Frage, ob die Kommunalparlamente in die Beantwortung der Fragen eingebunden waren und ob sie diese Entscheidung auch mittragen.
Mietspiegel von zentraler Bedeutung
Die Mietpreisbremse kann dazu beitragen, das soziale Gefüge in den Städten und Gemeinden zu bewahren. Sie besagt, dass Mieten bei Neuvermietung nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Letztere ist dem lokalen Mietspiegel oder eigens erstellten Gutachten zu entnehmen. Mit dem Inkrafttreten der Mietpreisbremse kommt der im Mietspiegel erstellten, ortsüblichen Vergleichsmiete eine weit größere Bedeutung als bisher zu. Angesichts der Situation, dass von über zweitausend bayerischen Gemeinden lediglich 33 über einen qualifizierten Mietspiegel verfügen, fordert Lotte von der Staatsregierung, die Kommunen bei der Erstellung von Mietspiegeln fachlich zu unterstützen. Bei der schwierigen Festlegung der ortsüblichen Vergleichsmieten ist auch die Landespolitik gefragt, Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Auch die Übernahme von Kosten darf kein Tabu sein, so die Forderung der SPD-Landtagsfraktion.
Die Bremse soll die exzessiven Preissteigerungsraten bei Wiedervermietungen bestehenden Wohnraums unterbinden. "Überlässt der Staat den Mietmarkt zu sehr sich selbst, dann regelt der nämlich in der Tat die Dinge, und zwar vor allem so, wie es der Gewinnmaximierung von Vermietern dient", so Müller. Allerdings sei es auch dringend nötig, verstärkt im Wohnungsbau zu investieren.
Im Bild oben die örtliche SPD-Lantagsabgeordnete Ruth Müller mit ihrem Kollegen Andreas Lotte, MdL