Die Regierung von Niederbayern teilt mit, dass in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz von den zuständigen Überwachungsbehörden für lebensmittel an den Landratsämtern Deggendorf und Straubing-Bogen am Freitagabend für die Firma Bayern-Ei ein sofortiges Verbot für das Inverkehrbringen von Eiern als Lebensmittel verhängt wurde.
Das Verbot gilt bis auf weiteres für die Standorte Niederharthausen sowie Tabertshausen und für alle Handelsklassen von Eiern. Am Standort Ettling werden keine Eier produziert, weil die Herde ausgestallt ist. Damit gelangen von der Firma Bayern-Ei keine Eier mehr als Lebensmittel auf den Markt. Das Verbot wird durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden überwacht.
Die Anordnung beruht auf aktuellen Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Regensburg. Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt gegen Verantwortliche des Betriebs wegen des Verdachts auf mögliche Verstöße gegen das Lebensmittelrecht. Dabei haben sich auch Anhaltspunkte für das Umpacken retournierter Ware und die Verlängerung des Mindesthaltbarkeitsdatums ergeben.