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Neue Runde zum Schutz des Salzdorfer Tales durch den Regionalen Planungsverband

aa an anf aa salzdorf tal

Und wenn Du denkst, es geht nichts mehr... Gerade eben hatte sich die Bürgerinitiative (Bi) „Schützt das Salzdorfer Tal“ zusammengesetzt, um das Ergebnis einer ca. 20 monatigen Arbeit zu resümieren, als ein Vorschlag des Regionalen Planungsverbandes bekannt wird, wonach das Salzdorfer Tal als Regionaler Grünzug ausgewiesen werden soll.

Dieser Vorschlag platzt in eine Situation, in der der Schutz des Salzdorfer Tales schon aussichtslos erschien. Nachdem über 3.200 Stimmen für die Unterschutzstellung gesammelt wurden, gab die Regierung von Niederbayern, wohl durch Einflussnahme gut vernetzter LSG-Gegner, ihr erklärtes Desinteresse an dem Thema auf und lieferte der Stadt Landshut den bisher in keinem Bürgerbegehren beachteten Begriff eines „Übertragenen Wirkungskreises“, für den ein Bürgerbegehren unzulässig ist.

Die von der Mehrheit des Landshuter Stadtrates in dem Sinne freudig getroffene Entscheidung wurde dann auch vom Verwaltungsgericht Regensburg überraschend und von der bisherigen Rechtspraxis abweichend bestätigt.

An dieser Situation ändert auch nicht die bemühte Antwort der Regierung von Niederbayern auf Anfrage der Stadträte März-Granda (ÖDP) und Borgmann (Grüne), wonach die Schutzwürdigkeit des Salzdorfer Tales bestätigt, aber keine Notwendigkeit einer Unterschutzstellung gesehen wird.

Darüber kann man nur den Kopf schütteln und der BI „Schützt das Salzdorfer Tal“ bleibt nichts weiter übrig, als allen Freunden und aktiven Unterstützern, stellvertretend sei Herr Dietmar Vogl genannt, und vor allem aber den Bürgern der Stadt Landshut, die ihre Unterschrift für eine Unterschutzstellung geleistet haben, zu danken. Die Enttäuschung ist so groß wie das Gefühl, dass die Mitsprache der Bürger nicht gewünscht ist und durch rechtliche Tricks an der Nase herumgeführt worden zu sein.

Doch durch diese Bürgerinitiative kommen grundsätzliche Fragen auf. Eine Definition, welche Verantwortungsbereiche zu einem „übertragenen Wirkungskreis“ gehören, existiert nicht und muss wohl erst vor einem Bürgerbegehren gerichtlich geklärt werden. Die praktischen Auswirkungen dieses Problems sind schon deutlich geworden- die Erweiterung des Schlachthofes wurde durch die Stadtverwaltung zum „Übertragenen Wirkungskreis“ gemacht, so dass das gewählte Stadtparlament nur noch Kenntnis nehmen durfte.

Zur Verblüffung der BI gibt es nun doch noch eine höhere Vernunft in Form des Regionalen Planungsverbands - dessen Geschäftsstelle sich übrigens in den Räumen der Regierung von Niederbayern befindet-, der den Erhalt von Resten einer erhaltenswerten Landschaft höher schätzt als die Vergoldung von Ackerland für Einzelne. Ein LSG wäre die zutreffende Form einer Unterschutzstellung, aber, ob LSG oder „Grünzug“, das primäre Ziel der BI, der Erhalt des Salzdorfer Tales in seiner jetzigen Form, könnte dadurch erreicht und eine weitere Verbauung verhindert werden.

Die BI „Schützt das Salzdorfer Tal“ wird die weitere Entwicklung interessiert beobachten.

gez.

für die Bürgerinitiative "Schützt das Salzdorfer Tal"

Hermann Ebert

Vogginger
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