München/Landshut - pm (06.05.2021) Der Bund treibt aktuell das "Weiterentwicklungsgesetz der Gesundheitsversorgung" voran. "Darin enthalten ist ein Angriff auf die Krankenhaus-Planungskompetenz der Bundesländer", macht Landtagsabgeordneter Helmut Radlmeier (CSU) aufmerksam. Künftig müssten Kliniken in bestimmten Bereichen Mindestmengen vorweisen. Bisherige Ausnahmen solle es dann nicht mehr geben. "Das würde die wohnortnahe Versorgung von Frühgeborenen in Bayern gefährden. Das wollen wir auf jeden Fall verhindern."
Auch weiterhin muss der Freistaat hier in der Lage sein, steuernd einzugreifen. In Kinderkrankenhäusern wie St. Marien in Landshut darf es nicht allein um Mengen der Kinder gehen, die dort behandelt werden", so Radlmeier, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und Pflege.
Bayerische Versorgung hat sich bewährt
Passend dazu, sprach sich der Landtag für die Stärkung der wohnortnahen Krankenhausversorgung aus. "In unserem Antrag fordern wir, dass auch kleinere Kliniken erhalten bleiben sollen und das Finanzierungssystem entsprechend angepasst werden muss. Eine flächendeckende Krankenhausversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Mit einer wohnortnahen Erreichbarkeit von Krankenhäusern werden gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land erfüllt", so Radlmeier, Mitglied des Landesgesundheitsrates. "Krankenhäuser wie in Vilsbiburg erfüllen eine wichtige Rolle. Sie müssen auch in Zukunft erhalten bleiben. Dafür schlagen wir die Einführung einer Sockelfinanzierung für Krankenhäuser vor", führt der Abgeordnete aus.
Nachsorge von Corona-Patienten
An anderer Stelle finden Bestrebungen des Bundes dagegen Zustimmung: Auf Antrag der CSU begrüßte der Landtag, dass die sogenannte offene Badekur in anerkannten Kurorten wieder als Pflichtleistung im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen verankert werden sol. "In Bayern als Land von Sebastian Kneipp leisten gerade die Vorsorgeleistungen in Kurorten und Heilbädern einen wichtigen Beitrag für die medizinische Vorsorge. Deshalb sollen sie wieder Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen werden", so Radlmeier, der selbst Mitglied im Landshuter Kneipp-Verein ist.
Die Kompetenz von Reha- und Kurorten werde auch an anderer Stelle benötigt: "Schon heute ist absehbar, dass Spätfolgen einer Corona-Erkrankung für die Patienten auftreten können. Kur- und Rehaeinrichtungen können helfen, diese Spätfolgen für den Einzelnen so gering wie möglich zu halten", erklärt Radlmeier.
Die Corona-Pandemie war auch Inhalt eines weiteren Antrags der CSU-Landtagsfraktion: Die Corona-Impfstofflieferungen sollen nach Möglichkeit ausgeweitet werden. Der Freistaat soll sich gegenüber Herstellern, Bund und EU dafür einsetzen, dass der Transport der Impfstoffe optimiert wird und bestehende Produktionskapazitäten maximal ausgelastet werden. Außerdem solle die EU den Herstellern Prämien zahlen, wenn sie zugesicherte Kontingente früher als vereinbart liefern. "Mit jeder Impfung steigt die Hoffnung für eine Rückkehr zur Normalität. Je schneller die Impfstoffe vor Ort ankommen, desto besser", fasst Radlmeier zusammen.